Wahlhelfer
Beschreibung
Wahlhelfer sind wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteherin oder Wahlvorsteher und Beisitzerinnen und Beisitzer die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.
Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand, zu dem die Gemeinde- oder Stadtverwaltung beruft, ist ein Ehrenamt. Zur Übernahme ist jede Bürgerin und jeder Bürger verpflichtet, es kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Auskünfte erteilen die Wahlämter der Städte und Gemeinden.
Ansprechpartner
Stadt Ober-Ramstadt - Wahlen
Adresse
Postanschrift
Darmstädter Straße 29
64372 Ober-Ramstadt
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag 13:30 - 15:30 Uhr
Dienstag 08:00 - 13:00 Uhr
Mittwoch 13:30 - 18:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr
Für die Direktwahl vor Ort steht eine Wahlkabine zur Verfügung.
Die Briefwahl kann auch einfach online beantragt werden: https://wahlschein.ekom21.de/IWS/start.do?mb=6432016
An Wahlwochenenden bitte gesonderte Öffnungszeiten beachten.
Kontakt
Telefon: 06154 702-210
Telefax: 06154 702-699
E-Mail: wahlen@ober-ramstadt.de
Internet
Stadt Ober-Ramstadt - Fachbereich II.1 - Sicherheit und Ordnung
Adresse
Postanschrift
Darmstädter Straße 29
64372 Ober-Ramstadt
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Termine nur nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon: 06154 702-210
Telefax: 06154 702-699
E-Mail: ordnungsamt@ober-ramstadt.de
Kontaktperson
M. Maurer
Postanschrift
Darmstädter Str. 29
64372 Ober-Ramstadt
Telefon Festnetz: 06154 702-200
Fax: 06154 702-699
E-Mail: ordnungsamt@ober-ramstadt.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
§ 4 Europawahlgesetz (EuWG) - - in Verbindung mit § 9 und § 11 BWG
§§ 6 bis 9 Europawahlordnung (EuWO)
§§ 9 bis 11 Bundeswahlgesetz (BWG)
§§ 6 bis 9 Bundeswahlordnung (BWO)
§§ 15 bis 17 Landtagswahlgesetz (LWG)
§§ 22 bis 26 Landeswahlordnung (LWO)
§§ 6 bis 6b Kommunalwahlgesetz (KWG)
§ 4 Kommunalwahlordnung (KWO)
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 12.10.2016
Stichwörter
Europawahl, Stimmzettel, Wahllokal, Ehrenamt, Wahlleiter, Wahlhelfer, Wahlvorstand, Kommunalwahl, Bundestagswahl, Landtagswahl