Wahlhelfer Verpflichtung

    Wahlhelfer

    Beschreibung

    Wahlhelfer sind wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteherin oder Wahlvorsteher und Beisitzerinnen und Beisitzer die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.
     

    Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand, zu dem die Gemeinde- oder Stadtverwaltung beruft, ist ein Ehrenamt. Zur Übernahme ist jede Bürgerin und jeder Bürger verpflichtet, es kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Auskünfte erteilen die Wahlämter der Städte und Gemeinden.

    Ansprechpartner

    Stadt Ober-Ramstadt - Wahlen

    Adresse

    Postanschrift

    Darmstädter Straße 29

    64372 Ober-Ramstadt

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr
    Montag 13:30 - 15:30 Uhr
    Dienstag 08:00 - 13:00 Uhr
    Mittwoch 13:30 - 18:00 Uhr
    Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
    Freitag 08:00 - 13:00 Uhr

    Für die Direktwahl vor Ort steht eine Wahlkabine zur Verfügung.

    Die Briefwahl kann auch einfach online beantragt werden: https://wahlschein.ekom21.de/IWS/start.do?mb=6432016

    An Wahlwochenenden bitte gesonderte Öffnungszeiten beachten.

    Kontakt

    Telefon: 06154 702-210

    Telefax: 06154 702-699

    E-Mail: wahlen@ober-ramstadt.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 08.12.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Ober-Ramstadt - Fachbereich II.1 - Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Postanschrift

    Darmstädter Straße 29

    64372 Ober-Ramstadt

    Hausanschrift

    Darmstädter Straße 29

    64372 Ober-Ramstadt

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Termine nur nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon: 06154 702-210

    Telefax: 06154 702-699

    E-Mail: ordnungsamt@ober-ramstadt.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 09.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    § 4 Europawahlgesetz (EuWG) -  -  in Verbindung mit § 9 und § 11 BWG
    §§ 6 bis 9 Europawahlordnung (EuWO)

    §§ 9 bis 11 Bundeswahlgesetz (BWG)
    §§ 6 bis 9 Bundeswahlordnung (BWO)

    §§ 15 bis 17 Landtagswahlgesetz (LWG)
    §§ 22 bis 26 Landeswahlordnung (LWO)

    §§ 6 bis 6b Kommunalwahlgesetz (KWG)
    § 4 Kommunalwahlordnung (KWO)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 12.10.2016

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Europawahl, Stimmzettel, Wahllokal, Ehrenamt, Wahlleiter, Wahlhelfer, Wahlvorstand, Kommunalwahl, Bundestagswahl, Landtagswahl

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de