Reisepass, vorläufiger
Beschreibung
Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, beispielsweise wenn ein Pass sofort benötigt wird und die Ausstellung eines regulären Passes nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist.
Der vorläufige Reisepass besitzt eine Gültigkeit von maximal einem Jahr. Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Gemeinde Münster (Hessen) - AG II/2 - Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Parkplatz: Rathausplatz
Anzahl der Stellplätze: 20
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Bahnhof Münster (Hessen)
Linien:- Regionalbahn: Linie RB61
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Telefonische Sprechzeiten:
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 15:30 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Termine nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon: +49 6071 3002-202
E-Mail: Passamt@muenster-hessen.de
Kontaktperson
Frau Petra Krauss (Arbeitsgruppenleitung)
Frau Melanie Hilling
Frau Saliha El Makhtari
erforderliche Unterlagen
-
Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Reisepass und/oder z.B. der Personalausweis
und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde)
zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.
-
Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35 mm, Hochformat ohne Rand).
Rechtsgrundlage(n)
- Passgesetz (PaßG):Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes Passgesetz (PassV):Keine weiteren Hinweise vorhanden
Kosten
26,00€
Die Gebühr ist zu verdoppeln, wenn die Amtshandlung auf Veranlassung der antragstellenden Person außerhalb der Dienstzeit oder bei einer nicht zuständigen Behörde erfolgt.
Hinweise für Münster (Hessen)
Gebühr 26.00 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Der vorläufige Reisepass berechtigt nicht zur visumfreien Einreise in die USA im Rahmen des "Visa-Waiver-Programms". Weitere Informationen zu den Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige erhalten Sie unter www.auswaertiges-amt.de.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Ausweis, Reisepass, Pass, Reiseausweis, Vorläufiger Reisepass