Sorgeregister Ausstellung

    Sorgeregister Ausstellung

    Sie brauchen eine Auskunft aus dem Sorgeregister? Hier erfahren Sie mehr.

    Beschreibung

    Beim zuständigen Jugendamt wird für Kinder nicht miteinander verheirateter Eltern ein Sorgeregister geführt. In dieses Sorgeregister werden Eintragungen gemacht, wenn:

    • Sorgeerklärungen abgegeben werden, 
    • aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung das Sorgerecht ganz oder zum Teil gemeinsam übertragen worden ist
    • das Sorgerecht aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung ganz oder zum Teil der Mutter entzogen oder auf den Vater übertragen worden ist. 

    Eine Mutter, die nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet ist, kann eine Bescheinigung darüber erhalten, dass und in welchem Umfang sie Inhaberin der elterlichen Sorge für ihr Kind ist.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - Jugendamt - 530.1 Unterhaltsbeistandschaft

    Adresse

    Hausanschrift

    Mina-Rees-Straße 2

    64295 Darmstadt

    Postanschrift

    Jägertorstraße 207

    Postfach

    64289 Darmstadt

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 16:00 Uhr
    Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr
    Mittwoch 08:00 - 16:00 Uhr
    Donnerstag 08:00 - 16:00 Uhr
    Freitag  08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06151 881-1529

    E-Mail: jugendamt@ladadi.de

    E-Mail: beistandschaft@ladadi.de

    Stichwörter

    Bescheinigung für´s Sorgerecht, Kindergeld, Vaterschaftstest

    Version

    Technisch geändert am 03.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - Jugendamt - 530 Verwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Mina-Rees-Straße 2

    64295 Darmstadt

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Jägertorstraße 207

    Postfach

    64289 Darmstadt

    Kontakt

    Telefon: 06151 881-1528

    Telefon: 06151 881-1529

    E-Mail: jugendamt@ladadi.de

    Version

    Technisch geändert am 02.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Identifikationsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)

    Voraussetzungen

    • Geburtsdatum des Kindes
    • Geburtsort des Kindes
    • Namen des Kindes, den es zum Zeitpunkt der Beurkundung der Geburt geführt hat

    Rechtsgrundlage(n)

    § 58 SozialgesetzbuchVIII (SGB)

    https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__58.html

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie als Mutter des Kindes nicht mit dem Vater verheiratet sind, können Sie beim zuständigen Jugendamt eine Bescheinigung darüber erhalten, dass und in welchem Umfang sie Inhaberin der elterlichen Sorge für ihr Kind sind.

    • Stellen Sie einen Antrag über eine Auskunft aus dem Sorgeregister beim zuständigen Jugendamt.

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    3 Tage bis 6 Wochen

    Kosten

    Kostenlos

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Freie Hansestadt Bremen Die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport am 19.10.2022

    Version

    Technisch geändert am 17.04.2024

    Stichwörter

    Beistandschaft, Bescheinigung, Sorgeregister, Sorgeerklärung, Sorgerecht, Gemeinsame Sorge, elterliche Sorge, Elterliche Sorge, Uneheliches Kind

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de