Erdaufschluss - unbeabsichtigte Grundwassererschließung melden
Sie haben bereits eine Bohrung angezeigt und sind unbeabsichtigt auf Grundwasser gestoßen? Dann müssen Sie die zuständige Behörde informieren.
Beschreibung
Wenn Sie bereits eine Bohrung gemeldet haben und dabei unbeabsichtigt auf Grundwasser gestoßen sind, müssen Sie dies der zuständigen Behörde unverzüglich melden.
Die Behörde teilt Ihnen mit, ob Sie die Bohrung gegebenenfalls vorübergehend einstellen müssen.
Die Zuständigkeit der Wasserbehörden ergibt sich aus der Lage der vorgesehenen Bohrpunkte.
zuständige Stelle
Zuständige Behörden ergeben sich aus der Lage der vorgesehenen Bohrpunkte, meistens die Unteren Wasserbehörden.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - 411.4 Fischerei, Wasser, Kompensation, Owi
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Anzahl der Stellplätze: 5
Gebührenfrei
Anzahl der Stellplätze: 74
Gebührenfrei
Öffnungszeiten
Nur nach Terminvereinbarung!
Kontakt
Telefon: 06151 881-2209
E-Mail: wasser+boden@ladadi.de
Kontaktperson
Herr Stefan Ingenfeld
Frau Sabine Schäfer
Frau Melanie Weber
Frau Katharina Wolf (Fachteamleitung)
Internet
Bankverbindung
Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg
Empfänger: Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg
IBAN: DE21 5085 2651 0033 2001 14
BIC: HELADEF1DIE
Bankinstitut: Sparkasse Dieburg
Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg
Empfänger: Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg
IBAN: DE47 5085 0150 0000 5490 96
BIC: HELADEF1DAS
Bankinstitut: Stadt- u. Kreissparkasse Darmstadt
Stichwörter
Fischerei, Fischereiaufseher, Fischereibehörde, Fischereipachtvertrag, Fischerprüfung, gemeinschaftliches Fischen, Komoran, UFB, Untere Bodenschutzbehörde, Untere Fischereibehörde, Untere Wasserbehörde
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Verfahrensablauf
Sofern es sich bei Ihrem Anliegen um eine Anzeige handelt, dürfen Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen, wenn Sie innerhalb eines Monats nichts von der Behörde gehört haben.
Sollte für Ihr Vorhaben eine wasserrechtliche Zulassung, Befreiung oder Genehmigung nötig sein, werden Sie innerhalb eines Monats eine Rückmeldung erhalten.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 29.03.2023
Stichwörter
Kartierung, Hohlraumerkundung, Altbergbauerkundung, Erdaufschluss, Kellerbau, Grundwassermessstelle, Erdarbeiten, Bodeneingriff, Ingenieurgeologische Untersuchung, Grundwasser, Rohstoffe, Pfahlgründung, Brunnen, Baugrunduntersuchung, Altlastenerkundung, Grundwasserwärmepumpen, Geophysikalische Untersuchung, Bohrung, Bohranzeige, Bauvorhaben, Baugrundsondierung