Hilfe zur Gesundheit Erbringung

    Hilfen zur Gesundheit (Sozialhilfe)

    Personen ohne Krankenversicherung, die nur kurzfristig Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten, können Leistungsansprüche auf Hilfen zur Gesundheit haben.

    Beschreibung

    Wenn Sie nicht krankenversichert sind und für kurze Zeit (voraussichtlich weniger als einen Monat) ununterbrochen Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten, stellt das Sozialamt unmittelbar durch Ausstellen eines Behandlungsscheins die notwendige medizinische Versorgung sicher.

    Dazu gehören

    • Vorbeugende Gesundheitshilfe zur Verhütung und Früherkennung von Krankheiten
    • Hilfe bei Krankheit
    • Hilfe zur Familienplanung
    • Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft
    • Hilfe bei Sterilisation  

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das zuständige Sozialamt.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Groß-Zimmern - Sozialamt

    Adresse

    Postanschrift

    Rathausplatz 1

    Postfach

    64846 Groß-Zimmern

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten Rathaus:

    Montag
    08:00 - 11:30 Uhr
    13:00 - 15:30 Uhr
    Dienstag
    Geschlossen
    Mittwoch
    08:00 - 11:30 Uhr
    15:00 - 18:00 Uhr
    DonnerstagGeschlossen
    Freitag08:00 - 11:30 Uhr

    Auch an den Schließtagen des Rathauses dienstags und donnerstags können mit den Mitarbeiter*innen des Sozialamtes Termine vereinbart werden.

    Kontakt

    Telefon: 06071 9702-36

    Telefon: 06071 9702-39

    Telefon: 06071 9702-40

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 10.08.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeinde Groß-Zimmern - Ordnungs- und Sozialamt

    Adresse

    Postanschrift

    Rathausplatz 1

    64846 Groß-Zimmern

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten Rathaus:

    Montag
    08:00 - 11:30 Uhr
    13:00 - 15:30 Uhr
    Dienstag
    Geschlossen
    Mittwoch
    08:00 - 11:30 Uhr
    15:00 - 18:00 Uhr
    DonnerstagGeschlossen
    Freitag08:00 - 11:30 Uhr

    Auch an den Schließtagen des Rathauses dienstags und donnerstags können mit den Mitarbeiter*innen des Ordnungs- und Sozialamtes Termine vereinbart werden.

    Kontakt

    Telefon: 06071 9702-24

    Telefon: 06071 9702-25

    Telefon: 06071 9702-33

    Telefon: 06071 9702-36

    Telefon: 06071 9702-38

    Telefon: 06071 9702-39

    Telefon: 06072 9702-35

    E-Mail: ordnungsamt@gross-zimmern.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.08.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Formloser Antrag zur Ausstellung einer elektronischen Gesundheitskarte/eines Behandlungsscheines
    • Aktueller Bescheid über existenzsichernde Leistungen
    • Personalausweis oder Pass
    • Rezepte und/oder ggfs. Zahlungsbelege,
    • erforderliche Beratungsbestätigungen, Kostenvoranschläge, Ablehnungsbescheide

    Über die im Einzelfall erforderliche Unterlagen informiert der zuständige Träger der Sozialhilfe.

    Formulare

    Es genügt ein formloser Antrag bei dem für Sie zuständigen Sozialamt.

    Voraussetzungen

    • Ausschluss vorrangiger Leistungen (u.a. Krankenversicherung, Unfallversicherung, Versorgung der Opfer des Krieges, Asylbewerberleistungsgesetz)
    • Behandlungsschein (die Hilfe ist in Form von Sach- und Dienstleistungen sicherzustellen)
    • Bei berechtigter Selbsthilfe (z.B. Notfall) ist die Erstattung von bereits ausgelegten Kosten möglich

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie wenden sich mit der Bitte um Ausstellung einer elektronischen Gesundheitskarte oder eines Behandlungsscheines an das für Sie zuständige Sozialamt.

    Das Sozialamt prüft den Antrag. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie eine elektronische Gesundheitskarte oder einen Behandlungsschein.  

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden. Der zuständige Sozialhilfeträger kann jedoch erst einen Behandlungsschein ausstellen, ab dem er von dem Bedarf Kenntnis erhalten hat. Deshalb ist es wichtig, möglichst zeitnah einen Antrag zu stellen.

    Bearbeitungsdauer

    Über den Antrag wird schnellstmöglich entschieden, insbesondere wenn erkennbare Dringlichkeit vorliegt.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 17.02.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Krankheit, Vorsorgeleistungen, Hilfe zur Gesundheit, Gesundheitsdienst, Untersuchung, Sozialhilfeleistungen, Elektronische Gesundheitskarte, Verhütung, Behandlungsschein, Früherkennung, Krankenversicherung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English