Wohnsitz Anmeldung für Binnenschiffer und Seeleute

    Wohnsitz Anmeldung für Binnenschiffer und Seeleute

    Wenn Sie auf ein Binnenschiff ziehen, das für ein Schiffsregister im Inland eingetragen ist, müssen Sie sich anmelden.

    Beschreibung

    Ziehen Sie auf ein Binnenschiff, das für ein Schiffsregister im Inland eingetragen ist, müssen Sie sich anmelden.

    Fahren Sie auf einem Seeschiff, das berechtigt ist, die Bundesflagge zu führen, meldet Sie der Reeder an. Hierzu haben Sie dem Reeder die dafür notwendigen Angaben zu machen.

    Die Meldepflicht besteht in beiden Fällen nicht, soweit Sie in Deutschland für eine Wohnung gemeldet sind.

    zuständige Stelle

    Für Binnenschiffer die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in dem der Heimathafen des Schiffes liegt. Andere Meldebehörden oder die Wasserschutzpolizei dürfen Ihre Anmeldung annehmen, die sie dann an die Meldebehörde des Heimathafens weiterleitet.

    Für Seeleute die Meldebehörde am Sitz des Reeders.

    Zuständigkeit

    Für Binnenschiffer die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in dem der Heimathafen des Schiffes liegt. Andere Meldebehörden oder die Wasserschutzpolizei dürfen Ihre Anmeldung annehmen, die sie dann an die Meldebehörde des Heimathafens weiterleitet.

    Für Seeleute die Meldebehörde am Sitz des Reeders.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Groß-Zimmern - Ordnungs- und Sozialamt

    Adresse

    Postanschrift

    Rathausplatz 1

    64846 Groß-Zimmern

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten Rathaus:

    Montag
    08:00 - 11:30 Uhr
    13:00 - 15:30 Uhr
    Dienstag
    Geschlossen
    Mittwoch
    08:00 - 11:30 Uhr
    15:00 - 18:00 Uhr
    DonnerstagGeschlossen
    Freitag08:00 - 11:30 Uhr

    Auch an den Schließtagen des Rathauses dienstags und donnerstags können mit den Mitarbeiter*innen des Ordnungs- und Sozialamtes Termine vereinbart werden.

    Kontakt

    Telefon: 06071 9702-24

    Telefon: 06071 9702-25

    Telefon: 06071 9702-33

    Telefon: 06071 9702-36

    Telefon: 06071 9702-38

    Telefon: 06071 9702-39

    Telefon: 06072 9702-35

    E-Mail: ordnungsamt@gross-zimmern.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 23.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeinde Groß-Zimmern - Bürgerbüro

    Adresse

    Postanschrift

    Rathausplatz 1

    64846 Groß-Zimmern

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten Bürgerbüro

    Montag
    08:00 - 11:30 Uhr
    13:00 - 15:30 Uhr
    Dienstag
    08:00 - 11:30 Uhr
    Mittwoch
    08:00 - 11:30 Uhr
    15:00 - 18:00 Uhr
    Donnerstag08:00 - 11:30 Uhr
    Freitag08:00 - 11:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06071 9702-11

    Telefon: 06071 9702-12

    Telefon: 06071 9702-13

    Telefon: 06071 9702-20

    E-Mail: buergerbuero@gross-zimmern.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 13.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Bestätigung des Wohnungsgebers

    Formulare

    Manche Meldebehörden bieten entsprechende Dokumente im Internet an.

    Voraussetzungen

    Das Binnenschiff muss für ein Schiffsregister im Inland eingetragen sein.

    Das Seeschiff muss berechtigt sein, die Bundesflagge zu führen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei Binnenschiffen gelten die Vorschriften über die allgemeine Meldepflicht.

    Bemerkungen

    Bei Binnenschiffen gelten die Vorschriften über die allgemeine Meldepflicht.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 17.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de