Kreistagswahl Feststellung der Wählbarkeit

    Wählbarkeitsbescheinigung

    Beschreibung

    Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.

    Zuständigkeit

    Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.

    Ansprechpartner

    Stadt Groß-Umstadt - UmStadtBüro - Abt. 110

    Beschreibung

    Vorsprachen sind ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!

    Adresse

    Postanschrift

    Saint-Péray-Straße 11

    Postfach

    64823 Groß-Umstadt

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 14:00 Uhr
    Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
    Dienstag 14:00 - 18:30 Uhr
    Mittwoch 08:00 - 14:00 Uhr
    Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstag 14:00 - 18:30 Uhr
    Freitag 07:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06078 781-301

    Telefon: 06078 781-302

    Telefon: 06078 781-303

    Telefon: 06078 781-304

    Telefon: 06078 781-305

    E-Mail: umstadtbuero@gross-umstadt.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 22.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für weitere Informationen:

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Stichwörter

    Abstimmen, Wählen, Voten, Wählbarkeitsbescheinigung, Wahlen, Bewerberinnen, Wahl, Bewerber, Wahlvorschlag

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de