Einbürgerung Ausstellung

    Einbürgerung

    Beschreibung

    Ausländer können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Im Regelfall müssen folgende Anforderungen erfüllt sein:

    • Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis, Unions- oder Schweizerbürger
    • mindestens 8 Jahre Inlandsaufenthalt
    • Unterhaltsfähigkeit
    • ausreichende Deutschkenntnisse
    • staatsbürgerliches Grundwissen
    • keine Mehrstaatigkeit
    • nicht bestraft
    • Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung unseres Grundgesetzes, keine Anhaltspunkte für eine extremistische oder terroristische Betätigung

    Für besondere Fallkonstellationen gibt es besondere Einbürgerungsgrundlagen, über die die Einbürgerungsbehörden und die unteren Verwaltungsbehörden beraten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Einbürgerungsanträge werden von den Städten und Gemeinden mit mehr als 7.500 Einwohnern, ansonsten vom Landkreis entgegengenommen. Dort findet auch eine Erstberatung statt.

    Einbürgerungsbehörden sind in Hessen die 3 Regierungspräsidien: Regierungspräsidium Darmstadt, Regierungspräsidium Gießen, Regierungspräsidium Kassel

     

    Ansprechpartner

    Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat II 21.2 (alle Drittstaaten außer EU)

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelminenstraße 1-3

    64283 Darmstadt

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

    Kontakt

    Telefon: +49 6151 12-5857

    Telefax: +49 611 32764-2038

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.06.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadtverwaltung Groß-Bieberau

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstraße 28-30

    64401 Groß-Bieberau

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 8.00 Uhr - 12.00 Uhr

    Montag, Dienstag und Donnerstag
    14.00 Uhr - 16.00 Uhr

    Mittwoch 14.00 Uhr - 18.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06162 8006-0

    Telefax: 06162 8006-27

    E-Mail: stadtverwaltung@gross-bieberau.de

    Internet

    Bankverbindung

    Gemeinschaftskasse der Kommunen des Landkreises Darmstadt-Dieburg

    Empfänger: Gemeinschaftskasse der Kommunen des Landkreises Darmstadt-Dieburg

    IBAN: DE58 5085 2651 0083 3039 25

    BIC: HELADEF1DIE

    Bankinstitut: Sparkasse Dieburg

    Gemeinschaftskasse der Kommunen des Landkreises Darmstadt-Dieburg

    Empfänger: Gemeinschaftskasse der Kommunen des Landkreises Darmstadt-Dieburg

    IBAN: DE86 5085 0150 0000 5482 00

    BIC: HELADEF1DAS

    Bankinstitut:

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat II 21.1 - Einbürgerung (Europa, Türkei, Service)

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelminenstraße 1-3

    64283 Darmstadt

    (Wichtiger Hinweis Das Servicebüro Einbürgerung ist von Montag bis Donnerstag von 9 Uhr bis 13 Uhr geöffnet. Bitte melden Sie sich an der Pforte im Wilhelminenhaus in der Wilhelminenstraße 1-3 in Darmstadt an.)

    Haltestellen

    • Haltestelle: Luisenplatz
      Linien:
      • Straßenbahn: Linie 2, 3, 6, 7, 8, 9
      • Bus: Linie F/FU, H, K, L, R, NHX, 673, X69, X71, X74, X78, M01, GB, RH, 671, 672, WE1/WE2, n71, AIR

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

    Kontakt

    Telefon: +49 6151 12-5857

    Telefax: +49 611 32764-2038

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.06.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Regelgebühr für eine Einbürgerung liegt bei 255,00 Euro, für miteinzubürgernde minderjährige Kinder bei 51,00 Euro.
     

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wo finde ich weiterführende Informationen?

    Im Internetangebot des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport finden Sie Informationen zu den Einbürgerungsvoraussetzungen, den Rechtsgrundlagen und dem Verfahren einschließlich der erforderlichen Formulare; darüber hinaus wird dort eine Präsentation der Einbürgerungsgrundlagen angeboten:

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Staatsangehörigkeit, Verleihung, Nationalität, Eigenständige Einbürgerung von Ausländern mit Einbürgerungsanspruch, Einbürgerung des Ehegatten/Lebenspartners, Staatsbürgerschaft, Eigenständige Einbürgerung von Ausländern, Einbürgerung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de