Meldebescheinigung Erteilung

    Meldebescheinigung

    Wenn Sie eine Meldebescheinigung benötigen, dann können Sie diese bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Beschreibung

    Die Meldebehörde der Stadt beziehungsweise Gemeinde bei der Sie mit Hauptwohnung gemeldet sind, stellt Ihnen auf Antrag eine schriftliche oder elektronische Meldebescheinigung aus.
    Dafür bedarf es der Angabe des Familiennamens , des Vornamens, des Geburtsdatums sowie der Anschrift der derzeitigen Haupt- oder alleinigen Wohnung.
    Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung, Sie beinhaltet mindestens die in § 18 Abs. 1 BMG genannten folgenden Daten:

    Familienname, Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens , Doktorgrad, Geburtsdatum, derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.

    Auf Antrag können diese Daten um die in § 18 Abs. 2 BMG genannten ergänzt und damit eine erweiterte Meldebescheinigung ausgestellt werden. In dem Fall, dass Sie nicht selbst bei der Meldebehörde vorsprechen oder sich sonst an diese wenden können darf diese die Meldebescheinigung nur gegen Vorlage einer Vollmacht übergeben oder sie wird Ihnen postalisch oder elektronisch zugestellt.

    Sie wird zum Beispiel im Rahmen einer Eheschließung benötigt. Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger müssen sie bei Passangelegenheiten ihren Konsulaten vorlegen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An die Meldebehörde (früher allgemein bekannt als Einwohnermeldeamt) Ihrer Gemeinde beziehungsweise Stadt.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Groß-Bieberau

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstraße 28-30

    64401 Groß-Bieberau

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 8.00 Uhr - 12.00 Uhr

    Montag, Dienstag und Donnerstag
    14.00 Uhr - 16.00 Uhr

    Mittwoch 14.00 Uhr - 18.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06162 8006-0

    Telefax: 06162 8006-27

    E-Mail: stadtverwaltung@gross-bieberau.de

    Internet

    Bankverbindung

    Gemeinschaftskasse der Kommunen des Landkreises Darmstadt-Dieburg

    Empfänger: Gemeinschaftskasse der Kommunen des Landkreises Darmstadt-Dieburg

    IBAN: DE58 5085 2651 0083 3039 25

    BIC: HELADEF1DIE

    Bankinstitut: Sparkasse Dieburg

    Gemeinschaftskasse der Kommunen des Landkreises Darmstadt-Dieburg

    Empfänger: Gemeinschaftskasse der Kommunen des Landkreises Darmstadt-Dieburg

    IBAN: DE86 5085 0150 0000 5482 00

    BIC: HELADEF1DAS

    Bankinstitut:

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Personalausweis oder Reisepass und gegebenenfalls Vollmacht

    Formulare

    keine Formvorgaben

    Voraussetzungen

    Meldebescheinigungen sind bei der Meldebehörde persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Anlage 1 zur Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport

    Kosten

    Es werden Gebühren nach Nr. 42 (Einwohnermeldewesen) des Verwaltungskostenverzeichnisses zur "Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport" erhoben.

    Die elektronische Meldebescheinigung wird gebührenfrei erteilt.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 14.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Meldebescheinigung, Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltsbescheinigung, Wohnsitzbestätigung, Wohnsitz bescheinigen, Wohnen, Wohnung, beantragen, Niederlassungsbescheinigung, Wohnsitzbescheinigung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de