Reisepass Ausstellung vorläufig

    Reisepass, vorläufiger

    Beschreibung

    Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, beispielsweise wenn ein Pass sofort benötigt wird und die Ausstellung eines regulären Passes nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist.

    Der vorläufige Reisepass besitzt eine Gültigkeit von maximal einem Jahr. Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Groß-Bieberau

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstraße 28-30

    64401 Groß-Bieberau

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 8.00 Uhr - 12.00 Uhr

    Montag, Dienstag und Donnerstag
    14.00 Uhr - 16.00 Uhr

    Mittwoch 14.00 Uhr - 18.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06162 8006-0

    Telefax: 06162 8006-27

    E-Mail: stadtverwaltung@gross-bieberau.de

    Internet

    Bankverbindung

    Gemeinschaftskasse der Kommunen des Landkreises Darmstadt-Dieburg

    Empfänger: Gemeinschaftskasse der Kommunen des Landkreises Darmstadt-Dieburg

    IBAN: DE58 5085 2651 0083 3039 25

    BIC: HELADEF1DIE

    Bankinstitut: Sparkasse Dieburg

    Gemeinschaftskasse der Kommunen des Landkreises Darmstadt-Dieburg

    Empfänger: Gemeinschaftskasse der Kommunen des Landkreises Darmstadt-Dieburg

    IBAN: DE86 5085 0150 0000 5482 00

    BIC: HELADEF1DAS

    Bankinstitut:

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Reisepass und/oder z.B. der Personalausweis
      und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde)
      zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.
       
    • Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35 mm, Hochformat ohne Rand).
       

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    26,00€

    Die Gebühr ist zu verdoppeln, wenn die Amtshandlung auf Veranlassung der antragstellenden Person außerhalb der Dienstzeit oder bei einer nicht zuständigen Behörde erfolgt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der vorläufige Reisepass berechtigt nicht zur visumfreien Einreise in die USA im Rahmen des "Visa-Waiver-Programms". Weitere Informationen zu den Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige erhalten Sie unter www.auswaertiges-amt.de.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Pass, Vorläufiger Reisepass, Ausweis, Reisepass, Reiseausweis

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de