Bestätigung über die Geeignetheit des Aufstellortes eines Geldspielgerätes
Wenn Sie als Aufsteller von Geldspielgeräten einen neuen Aufstellungsort gefunden haben, benötigen Sie eine Bestätigung für den Aufstellungsort zum Aufstellen von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit
Beschreibung
- Nach § 33c Gewerbeordnung muss für jeden Aufstellort von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit nachgewiesen werden, dass er für diesen Zweck geeignet ist. Eine solche Geeignetheitsbestätigung durch die örtlich zuständige Behörde ist Voraussetzung zum Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit.
Online-Dienst
Zuständigkeit
Zuständige Behörde ist die Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung, in deren Bezirk das Spielgerät aufgestellt werden soll.
Sie können das Verfahren auch elektronisch über den "Einheitlichen Ansprechpartner" abwickeln
Ansprechpartner
Stadt Griesheim - Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Ostseite des Rathauses
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Parkplatz: Schillerstraße
Anzahl der Stellplätze: 12
Gebührenfrei
Parkplatz: Ostseite des Rathauses
Anzahl der Stellplätze: 20
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Wagenhalle
Linien:- Straßenbahn: Linie Linie 4
- Straßenbahn: Linie Linie 9
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 7.00 - 12.30 Uhr und 13.30 - 16.30 Uhr Dienstag 7.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 16.30 Uhr Mittwoch 7.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 16.30 Uhr Donnerstag 7.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 18.00 Uhr Freitag 7.30 - 12.30 Uhr
Kontakt
Telefon: 06155 701-224
Telefon: 06155 701-223
Telefax: 06155 701-222
E-Mail: ordnungsamt@griesheim.de
erforderliche Unterlagen
- Gewerbeanmeldung
- Personalausweis oder Reisepass mit einer aktuellen Meldebescheinigung
(bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht: Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten, sowie Ausweiskopie des Vollmachtgebers) - Erlaubnis zum Aufstellen von Geldspielgeräten gem. § 33c Abs. 1 Gewerbeordnung
- Ausgefülltes Antragsformular
Formulare
Antragsformular
Voraussetzungen
Nach § 1 Spielverordnung dürfen Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit grundsätzlich nur in Räumen von Schank- oder Speisewirtschaften, in denen an Ort und Stelle Getränke und Speisen verzehrt werden können, Beherbergungsbetrieben, Spielhallen und ähnlichen Betrieben sowie Wettannahmenstellen konzessionierter Buchmacher aufgestellt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Vor dem Aufstellen von Geldspielgeräten muss eine Geeignetheit für den Aufstellort beantragt werden.
- Die Beantragung muss schriftlich erfolgen.
- Beim Aufstellen in Gaststätten muss der Betreiber der Gaststätte über eine Gaststättenkonzession verfügen.
Kosten
Hinweise für Griesheim
Gebühr 100.00 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen)
Hinweise (Besonderheiten)
- Bei einem Wechsel eines Gaststättenbetreibers ist ein neuer Antrag für den Aufstellort zu stellen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa des Landes Bremen am 04.09.2020
Stichwörter
Geeignetheit, 33c Abs. 3 GewO, Geeignetheitsbescheinigung, Aufstellung Geldspielgeräte