Abwasser Beseitigung

    Abwassergebühr

    Beschreibung

    Abwassergebühren und Abwasserbeiträge werden auf der Grundlage kommunaler Satzungen erhoben. Die Höhe ist lokal unterschiedlich.

    Mit dem Abwasserbeitrag zahlen Sie als Grundstückseigentümer jeweils einmalig einen Kostenanteil für die Herstellung oder Verbesserung der Gesamtanlagen der Gemeinde oder des Abwasserzweckverbandes.

    Die Abwassergebühr ist laufend für die erbrachte Leistung (Ableitung und Reinigung des Abwassers) zu zahlen. Sie betrifft die Kosten für die Beseitigung von Schmutzwasser und von Niederschlagswasser.

    Es gibt Mengengebühren und Grundgebühren.
    Der Maßstab für die Mengengebühr ist der Trinkwasserverbrauch. Wird die Abwassergebühr satzungsrechtlich in eine Schmutzwasser- und eine Niederschlagswassergebühr gesplittet, so bemisst sich die Niederschlagswassergebühr im Wesentlichen nach der versiegelten Grundstücksfläche. Daneben erheben viele Verbände zur Deckung der verbrauchsunabhängigen Kosten eine Grundgebühr.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Informationen erhalten Sie vor Ort vom zuständigen Abwasserzweckverband bzw. von Ihrer Ortsverwaltung.

    Ansprechpartner

    Stadt Griesheim - Steuer- und Gebührenamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelm-Leuschner-Straße 75

    64347 Griesheim

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Ostseite des Rathauses
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Schillerstraße
    Anzahl der Stellplätze: 12
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Ostseite des Rathauses
    Anzahl der Stellplätze: 20
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Wagenhalle
      Linien:
      • Straßenbahn: Linie Linie 4
      • Straßenbahn: Linie Linie 9

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Ohne vorherige Terminvereinbarung mit Wartezeit:

    Montag: 07.00 – 12.30 Uhr

    Donnerstag: 08.00 – 12.30 Uhr und 13.30 – 18.00 Uhr

    Mit vorheriger Terminvereinbarung:

    Dienstag: 08.00 – 12.30 Uhr und 13.30 – 16.00 Uhr

    Mittwoch: 08.00 – 12.30 Uhr

    Freitag: 08.00 – 12.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06155 701-117

    Telefon: 06155 701-120

    Telefax: 06155 701-216

    E-Mail: steueramt@griesheim.de

    Version

    Technisch geändert am 31.03.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 17.11.2008

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Abwassergebühr, Wasserverbrauch, Abwasserzweckverband, Kloakewasser, Gebühr, Schmutzwasser, Abwasser

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019