Schornsteinfeger beauftragen
Beschreibung
Der Gesetzgeber hat das bisherige Kehrmonopol in weiten Teilen aufgehoben. Seit dem 01.01.2013 kommt der Schornsteinfeger oder die Schornsteinfegerin nicht mehr unaufgefordert.
Für folgende nicht hoheitliche Aufgaben können Sie jetzt einen Schornsteinfegerbetrieb frei wählen:
- Kehren und Überprüfen Ihrer Feuerungsanlage
- Messen der Abgaswerte
Hinweis:
Folgende hoheitliche Aufgaben werden weiterhin durch den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger oder die bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin durchgeführt:
- Abnahme Ihrer Feuerungsanlagen
- Feuerstättenschau: Innerhalb von 7 Jahren meldet sich der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger oder die bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin 2 Mal wie gewohnt von sich aus bei Ihnen.
- Führung des Kehrbuches
Zuständigkeit
Zuständige Behörde für Fragen des Schornsteinfegerwesens sind die kommunalen Behörden Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt oder Sonderstatusstadt.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Anzahl der Stellplätze: 5
Gebührenfrei
Anzahl der Stellplätze: 74
Gebührenfrei
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Servicestelle:
Montag bis Donnerstag, 07:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Freitag, 07:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Telefonzentrale:
Montag bis Donnerstag, 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag, 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Kontakt
Telefon: 06151 881-0
Telefon: 115(Behördennummer)
E-Mail: kreisverwaltung@ladadi.de
Sonstiges (DE_MAIL): kreisverwaltung@ladadi.de-mail.de
Internet
Bankverbindung
Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg
Empfänger: Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg
IBAN: DE21 5085 2651 0033 2001 14
BIC: HELADEF1DIE
Bankinstitut: Sparkasse Dieburg
Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg
Empfänger: Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg
IBAN: DE47 5085 0150 0000 5490 96
BIC: HELADEF1DAS
Bankinstitut: Stadt- u. Kreissparkasse Darmstadt
Stichwörter
Darmstadt-Dieburg, Kreisausschuss Darmstadt-Dieburg, Ladadi, Landkreis Darmstadt-Dieburg
Gemeinde Fischbachtal - Liegenschaftsverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Darmstädter Straße 5
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Parkplatz: Darmstädter Straße 5
Anzahl der Stellplätze: 10
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Fischbachtal-Niedernhausen Linde
Linien:- Bus: Linie MO2 von Reinheim nach Brandau
- Bus: Linie NHX von Darmstadt nach Fischbachtal-Niedernhausen
Kein Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06166 9300-26
Telefax: 06166 8888
E-Mail: bauamt@fischbachtal.de
Kontaktperson
Herr Jakob Beckhausen (Amtsleiter)
Telefon Festnetz: 06166 9300-26
E-Mail: b.roeder@fischbachtal.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Der Feuerstättenbescheid, der Ihnen als Eigentümer oder Eigentümerin im Anschluss an die Feuerstättenschau durch Ihren bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger oder Ihre bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin ausgehändigt wurde.
Voraussetzungen
Einen Schornsteinfegerbetrieb können Sie beauftragen als
- Eigentümer oder Eigentümerinnen von Haus- und Wohnungseigentum oder
- Hausverwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG).
Hinweis
:
Als Mieter oder Mieterin dürfen Sie keinen Schornsteinfegerbetrieb beauftragen.
Rechtsgrundlage(n)
- Gesetz über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk (Schornsteinfeger-Handwerksgesetz - SchfHwG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Verordnung über die Kehrung und Überprüfung von Anlagen (Kehr- und Überprüfungsordnung - KÜO)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Erste Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchV) (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen - 1. BImSchV)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- EnergieeinsparverordnungKeine weiteren Hinweise vorhanden
Verfahrensablauf
Sie müssen einen Betrieb mit der Durchführung der Schornsteinfegeraufgaben beauftragen.
Sie können sich für Ihren bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger beziehungsweise Ihre bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin oder einen anderen Schornsteinfegerbetrieb frei entscheiden. Die Arbeiten dürfen durch alle Betriebe durchgeführt werden, die mit dem Schornsteinfegerhandwerk in der Handwerksrolle eingetragen sind. Das sind im Regelfall alle deutschen Schornsteinfegerbetriebe, aber auch vereinzelt Betriebe des Sanitär-Heizung-Klima-Handwerkes. Auch Schornsteinfegerbetriebe aus dem Ausland können zumeist durch Sie beauftragt werden.
Zu Ihrer Sicherheit sollten Sie vor der Beauftragung unbedingt nachprüfen, ob der betreffende Handwerker die Arbeiten tatsächlich durchführen darf, indem Sie beispielsweise durch eine Internetabfrage kontrollieren, ob der Anbieter in dem vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle geführten Schornsteinfegerregister aufgeführt ist.
Der Landesinnungsverband des Schornsteinfegerhandwerks Hessen und der Zentralverband Deutscher Schornsteinfeger e. V. bietet Ihnen auf seiner Internetseite die Möglichkeit, nach regionalen Anbietern von Schornsteinfegerarbeiten zu suchen.
Weitere Auskünfte und Informationen zum Schornsteinfegerwesen erhalten Sie
- bei Ihrem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger oder Ihrer bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin,
- beim Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks - Zentralinnungsverband (ZIV) -,
- beim Zentralverband Deutscher Schornsteinfeger e. V.,
- bei der unten genannten zuständigen Behörde.
- Schornsteinfegerregister(Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)
- Landesinnungsverband des Schornsteinfegerhandwerks HessenKeine weiteren Hinweise vorhanden
- Zentralverband Deutscher Schornsteinfeger e. V.Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks - Zentralinnungsverband (ZIV) -,Keine weiteren Hinweise vorhanden
Fristen
Im Feuerstättenbescheid steht, wann Sie welche Kehr-, Mess- und Überprüfungsarbeiten regelmäßig an den Heizungen durchführen lassen müssen. Diesen erhalten Sie als Eigentümer oder Eigentümerin von Haus- oder Wohnungseigentum im Anschluss an jede Feuerstättenschau.
Sie sind als Eigentümerin oder Eigentümer selbst dafür verantwortlich, die im Feuerstättenbescheid genannten Termine einzuhalten. Die dort festgelegten Arbeiten müssen Sie rechtzeitig bei einem zugelassenen Betrieb in Auftrag geben.
Zugelassen ist jeder Betrieb, der mit dem Schornsteinfegerhandwerk in die Handwerksrolle eingetragen ist oder die Voraussetzung nach §§ 7 bis 9 EU/EWR-Handwerk-Verordnung erfüllt.
Die Arbeiten gelten erst dann als ausgeführt, wenn das Formblatt, mit dem der ausführende Betrieb die Durchführung der Arbeiten bestätigt, bei dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger oder der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin fristgerecht eingegangen ist. Als Eigentümer oder Eigentümerin sind Sie für die Übermittlung und den fristgerechten Eingang des Formblattes verantwortlich. Jedoch dürfen Sie mit dem ausführenden Betrieb vereinbaren, dass dieser die Übermittlung für Sie übernimmt.
- Handwerksrolle Eintragung(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Kosten
-
Nicht hoheitliche Aufgaben:
Den Preis für die im Feuerstättenbescheid festgelegten Arbeiten können Sie frei verhandeln. -
Hoheitliche Aufgaben:
Die Gebühren sind in der Kehr- und Überprüfungsordnung des Bundes (KÜO) festgesetzt. Als Eigentümer oder Eigentümerin müssen Sie diese zahlen. Genaue Auskünfte hierzu erteilt Ihnen die zuständige Behörde.
Bemerkungen
Hinweise für Fischbachtal: Schornsteinfeger im Fischbachtal
Für ganz Fischbachtal ist seit dem 1.1.2007 ein Schornsteinfeger zuständig:
Der Kehrbezirk 33 umfasst alle Ortsteile .
Zuständig ist
Herr Egon Lösch,
Ostlandstraße 17,
64401 Groß-Bieberau,
06162/82237
Sein Vertreter ist
Herr Gerhard Langer
Ketteler Straße 27
64658 Fürth
06253/22515
Weitere Informationen zur Kehrbezirkseinteilung bekommen Sie bei der
Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Darmstadt-Dieburg.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 05.12.2014
Stichwörter
Schornstein, Kaminfeger, Kaminkehrer, Schornsteinfeger