Örtliches Fahrerlaubnisregister Übermittlung der Daten für wissenschaftliche Zwecke

    Örtliches Fahrerlaubnisregister Übermittlung der Daten für wissenschaftliche Zwecke

    Hier erfahren Sie, wie Daten aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister für wissenschaftliche, statistische und gesetzgeberische Zwecke übermittelt werden dürfen.

    Beschreibung

    Daten aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister dürfen an Hochschulen, andere Einrichtungen, die wissenschaftliche Forschung betreiben, und öffentliche Stellen übermittelt werden, soweit

    1. dies für die Durchführung bestimmter wissenschaftlicher Forschungsarbeiten erforderlich ist,
    2. eine Nutzung anonymisierter Daten zu diesem Zweck nicht möglich ist und
    3. das öffentliche Interesse an der Forschungsarbeit das schutzwürdige Interesse der betroffenen Person an dem Ausschluss der Übermittlung erheblich überwiegt.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die örtliche Fahrerlaubnisbehörde.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - 730.5 Bürgerservice II - Fahrerlaubnis

    Adresse

    Hausanschrift

    Jägertorstraße 207

    64289 Darmstadt

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Albinistraße 23

    64807 Dieburg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung

    Kontakt

    Telefon: 06151 881-0

    E-Mail: Fahrerlaubnisbehoerde@ladadi.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Kontakt ausschließlich über Fahrerlaubnisbehoerde@ladadi.de oder 06151 8810 möglich (die Rufnummer 06151 8812482 ist nur für die Kfz-Zulassung)

    Version

    Technisch geändert am 05.03.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Eine Übermittlung von Daten darf nur erfolgen, wenn die Durchführung bestimmter wissenschaftlicher Forschungsarbeiten erforderlich ist, eine Nutzung anonymisierter Daten zu diesem Zweck nicht möglich ist und das öffentliche Interesse an der Forschungsarbeit das schutzwürdige Interesse der betroffenen Person an dem Ausschluss der Übermittlung erheblich überwiegt.

    Die Übermittlung der Daten erfolgt durch Erteilung von Auskünften, wenn hierdurch der Zweck der Forschungsarbeit erreicht werden kann und die Erteilung keinen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Personenbezogene Daten werden nur an solche Personen übermittelt, die Amtsträger oder für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichtete sind oder die zur Geheimhaltung verpflichtet worden sind. Das Verpflichtungsgesetz findet auf die Verpflichtung zur Geheimhaltung entsprechende Anwendung.

    Die personenbezogenen Daten dürfen nur für die Forschungsarbeit verwendet werden, für die sie übermittelt worden sind. Die Verwendung für andere Forschungsarbeiten oder die Übermittlung bedarf der Zustimmung der Stelle, die die Daten übermittelt hat. Die Daten sind gegen unbefugte Kenntnisnahme durch Dritte zu schützen. Die wissenschaftliche Forschung betreibende Stelle hat dafür zu sorgen, dass die Verwendung der personenbezogenen Daten räumlich und organisatorisch getrennt von der Erfüllung solcher Verwaltungsaufgaben oder Geschäftszwecke erfolgt, für die diese Daten gleichfalls von Bedeutung sein können. Sobald der Forschungszweck es erlaubt, sind die personenbezogenen Daten zu anonymisieren. Solange dies noch nicht möglich ist, sind die Merkmale gesondert aufzubewahren, mit denen Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren Person zugeordnet werden können. Sie dürfen mit den Einzelangaben nur zusammengeführt werden, soweit der Forschungszweck dies erfordert. Wer personenbezogene Daten erhalten hat, darf diese nur veröffentlichen, wenn dies für die Darstellung von Forschungsergebnissen über Ereignisse der Zeitgeschichte unerlässlich ist.

    Handlungsgrundlage(n)

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Einzelfall.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 09.01.2024

    Version

    Technisch erstellt am 09.01.2024

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Fuhrerschein, Führerschein, örtliches Fahrerlaubnisregister

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019