Brandschutz
Beschreibung
Der abwehrende Brandschutz und die Hilfeleistung obliegt In Hessen den Gemeinden in ihrem Gebiet. Sie haben dazu insbesondere eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen. In Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern muss eine Berufsfeuerwehr aufgestellt werden.
Die Feuerwehren haben Aufgaben im vorbeugenden Brandschutz zu erfüllen und Menschen wie Tieren bei Bränden, Unfällen oder anderen Notlagen zu helfen.
Aktives Mitglied der Freiwilligen Feuerwehren können nur Personen sein, die für den Einsatzdienst gesundheitlich geeignet sind und das 17., aber noch nicht das 60. Lebensjahr vollendet haben (wenn es im dienstlichen Interesse liegt, kann die Feuerwehrdienstzeit auf Antrag der oder des ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen über das vollendete 60. Lebensjahr hinaus um eine bestimmte Frist, jedoch nicht länger als bis zum 65. Lebensjahr hinausgeschoben werden).
An einer Mitgliedschaft interessierte Personen können sich an ihre Gemeinde (Freiwillige Feuerwehr) wenden.
Hinweise für Erzhausen: Brandschutz
- Verweis auf die Freiwillige FeuerwehrKeine weiteren Hinweise vorhanden
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Freiwillige Feuerwehr Ihrer Gemeinde oder in den Städten Darmstadt, Frankfurt, Gießen, Kassel, Offenbach, Wiesbaden an die Berufsfeuerwehr.
Ansprechpartner
Gemeinde Erzhausen - Fachdienst Brand- und Katastrophenschutz
Adresse
Postanschrift
Rodenseestraße 3
64390 Erzhausen
Öffnungszeiten
Montag 07:00 - 12:00 Uhr
Montag 13:00 - 18:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag bis Freitag 07:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06150 9767-14
E-Mail: katastrophenschutz@erzhausen.de
Weitere Informationen
Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - 710 Brand- und Katastrophenschutz, Rettungsdienst
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Jägertorstraße 207
Postfach
64289 Darmstadt
Kontakt
Telefon: 06071 9639-0
Telefon: 06071 4992-0(Außerhalb der Dienstzeiten)
E-Mail: brandschutz@bk.ladadi.de
E-Mail: leitstelle@bk.ladadi.de(Außerhalb der Dienstzeiten)
Internet
Bankverbindung
Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg
Empfänger: Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg
IBAN: DE21 5085 2651 0033 2001 14
BIC: HELADEF1DIE
Bankinstitut: Sparkasse Dieburg
Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg
Empfänger: Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg
IBAN: DE47 5085 0150 0000 5490 96
BIC: HELADEF1DAS
Bankinstitut: Stadt- u. Kreissparkasse Darmstadt
Rechtsgrundlage(n)
- Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Hessisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz - HBKG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen erhalten Sie im Internetauftritt des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport unter den Stichworten "Feuerwehr" und "Katastrophenschutz".
- Feuerwehr(Hessisches Ministerium des Innern und für Sport)
- Katastrophenschutz(Hessisches Ministerium des Innern und für Sport)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Brandverhütungsschau, Feuerbeschau, Freiwillige Feuerwehr, Brandschutz, Brandhilfe, Feuerwehr, Brandverhütung