Straßenschaden Beseitigung an Gemeinde- und Ortsstraßen, begleitenden Geh- und Radwegen sowie an Feld- und Waldwegen

    Gehwegschäden

    Beschreibung

    Sie können Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten oder Stolperfallen) melden. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und der städtische Bau- und Betriebshof zur Sofortmaßnahme beauftragt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung

    Hinweise für Erzhausen: Gehwegschäden

    Verwenden Sie unseren Mängelmelder. Hier können sie Schäden online melden.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Erzhausen - FD III/4: Verkehr

    Adresse

    Postanschrift

    Rodenseestraße 3

    64390 Erzhausen

    Öffnungszeiten

    Montag 07:00 - 12:00 Uhr
    Montag 13:00 - 18:00 Uhr
    Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr
    Donnerstag bis Freitag 07:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: bauamt@erzhausen.de

    Formulare

    Mängelmelder

    Weitere Informationen

    Kontaktdaten siehe zugehörige Mitarbeiter

    Version

    Technisch geändert am 08.02.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Schäden an Wegen, Stolperfallen, Gehwegschaden, Bürgersteigschäden, Fußwegeschäden, Unebenheiten auf Wegen, lockere Platten

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de