Steuer auf Spielgeräte und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte
Beschreibung
Die Automatensteuer bzw. Spielapparatesteuer ist eine Vergnügungssteuer, die von den hessischen Städten und Gemeinden in eigener Zuständigkeit auf der Grundlage einer entsprechenden Satzung erhoben werden kann.
Sie ist als Aufwandssteuer anzusehen; besteuert wird der Aufwand des Spielers für sein Spielvergnügen.
Steuerschuldner ist der Veranstalter (Halter von Spielapparaten). Das ist entweder der Eigentümer oder derjenige, dem der Apparat vom Eigentümer zur Nutzung überlassen wird. Der Steuerschuldner ist verpflichtet, die Steuer selbst zu errechnen. Die Festlegung der Steuersätze ist ausschließlich den Kommunen überlassen. Die Bemessung der Steuer richtet sich bei Apparaten mit Gewinnmöglichkeit in der Regel nach dem Einspielergebnis der Apparate (Bruttokasse). Bei Spielautomaten ohne Gewinnmöglichkeit kann der Stückzahlmaßstab zu Grunde gelegt werden, wenn die Apparate nicht über manipulationssichere Zählwerke verfügen.
Online-Dienst
Meldung Spielapparatesteuer
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
niedrig
Zuständigkeit
An das zuständige Steueramt der Kommune. Hier erhalten Sie auch die für die Steuerklärung erforderlichen Vordrucke.
Ansprechpartner
Fachbereich 5 Sicherheit & Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Rathaus, Kurt-Schumacher-Straße
Gebührenfrei
Parkplatz: Kurt-Schumacher-Straße
Gebührenfrei
Parkplatz: Rund um den Franz-Gruber-Platz
Gebührenfrei
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
Montag von 16:00 bis 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06071 3009-0
Telefax: 06071 3009-55
E-Mail: gemeinde@eppertshausen.de
Kontaktperson
Frau Anna-Katharina Alles-Bernhard
Frau Birgit Buchheim
Frau Alexandra Enders
Herr Volker Murmann (Fachbereichsleiter Fachbereich V)
Internet
Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - 720 Ordnungs- und Gewerberecht
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Anzahl der Stellplätze: 3
Gebührenfrei
Anzahl der Stellplätze: 54
Gebührenfrei
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Jägertorstraße 207
Postfach
64289 Darmstadt
Öffnungszeiten
Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Kontakt
Telefon: 06151 881-0
E-Mail: ordnungsamt@ladadi.de
Internet
Bankverbindung
Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg
Empfänger: Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg
IBAN: DE21 5085 2651 0033 2001 14
BIC: HELADEF1DIE
Bankinstitut: Sparkasse Dieburg
Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg
Empfänger: Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg
IBAN: DE47 5085 0150 0000 5490 96
BIC: HELADEF1DAS
Bankinstitut: Stadt- u. Kreissparkasse Darmstadt
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Spielsteuer, Geld, Spielhallen, Spielgerätesteuer, Vergnügungssteuer, Steuer, Automatensteuer, Spielautomat, Glücksspiel