Fundsachen
Beschreibung
Wenn Sie einen Wertgegenstand (d.h. mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien festgehalten.
Aufbewahrung und Versteigerung
Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens 6 Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.
Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.
Online-Dienste
Anfrage/Mitteilung über den Verlust eines Gegenstandes
Online erledigen
Vertrauensniveau
unbestimmt
Meldung einer Fundsache / eines Verlustes
Online erledigen
Vertrauensniveau
unbestimmt
Zuständigkeit
Das Ordnungsamt (Fundbüro) Ihrer Gemeinde oder Stadt.
Hinweise für Dieburg: Fundsachen
Das Fundbüro erreichen Sie telefonisch unter 06071 2002-124 und 06071 2002-0 oder per E-Mail unter info@dieburg.de .
Ansprechpartner
Stadt Dieburg - Hauptamt
Adresse
Postanschrift
Markt 4
Postfach
64807 Dieburg
Kontakt
Telefon: 06071 2002-204
Telefax: 06071 2002-100
E-Mail: hauptamt@dieburg.de
Kontaktperson
Herr Murmann
Postanschrift
Markt 4
64807 Dieburg
Telefon Festnetz: 06071 2002124
Frau van Balen
Postanschrift
Markt 4
64807 Dieburg
Telefon Festnetz: 06071 20020
Rechtsgrundlage(n)
- § 967 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Fundsachen, Fundamt, Finderlohn, Gefunden, Wertsachen, Verlorene Sachen, Fundbüro, Verloren