Leistungen der Krankenhilfe - Übernahme von Beiträgen für eine freiwillige Krankenversicherung Versorgung

    Leistungen der Krankenhilfe - Übernahme von Beiträgen für eine freiwillige Krankenversicherung Versorgung

    Wenn für ein Pflegekind eine Familienversicherung nicht möglich ist und auch keine Pflichtversicherung besteht, kann das Jugendamt angemessene Beiträge für eine freiwillige Krankenversicherung übernehmen.

    Beschreibung

    Pflegekinder müssen krankenversichert sein. Wenn für ein Pflegekind kein anderweitiger Krankenversicherungsschutz besteht, kann das Jugendamt angemessene Beiträge für eine freiwillige Krankenversicherung übernehmen.

    Der Wechsel in eine freiwillige Krankenversicherung ist von Fristen abhängig, über die die zuständige Krankenkasse beraten kann.

    zuständige Stelle

    Jugendamt

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Jugendamt.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - Jugendamt - 531.7 Pflegekinderdienst, Adoptionsvermittlung

    Adresse

    Hausanschrift

    Mina-Rees-Straße 6

    64295 Darmstadt

    Postanschrift

    Jägertorstraße 207

    Postfach

    64289 Darmstadt

    Öffnungszeiten

    Termine können in der Zeit zwischen 8.00h und 16.00h und im Bedarfsfall nach Absprache auch außerhalb der Öffnungszeiten wahrgenommen werden.

    Der tägliche Bereitschaftsdienst bearbeitet akute Notfälle. Die Erreichbarkeit erfolgt über das Sekretariat im Haus.

    Kontakt

    Telefon: 06151 881-1408(außerhalb der Dienstzeiten, am WE, an Feiertagen ist die Rufbereitschaft über die Polizei erreichbar)

    E-Mail: Pflegekinderdienst@ladadi.de(Pflegekinderdienst, Bereitschaftspflege)

    Stichwörter

    Adoption, Adoption eines nicht-leiblichen Kindes, Aufnahme eines nicht-leiblichen Kindes, Auslandsadoption, Bereitschaftspflege, Inlandsadoption, Pflegeeltern, Pflegekind, Stiefkindadoption, Suche nach leiblichem Kind, Suche nach leiblichen Eltern, Verwandtenpflege

    Version

    Technisch geändert am 02.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - Jugendamt - 530 Verwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Mina-Rees-Straße 2

    64295 Darmstadt

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Jägertorstraße 207

    Postfach

    64289 Darmstadt

    Kontakt

    Telefon: 06151 881-1528

    Telefon: 06151 881-1529

    E-Mail: jugendamt@ladadi.de

    Version

    Technisch geändert am 02.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Voraussetzungen

    Das Jugendamt prüft die individuellen Voraussetzungen für eine Beitragsübernahme. Anspruchsberechtigte sollten sich zunächst von ihrem örtlichen Jugendamt oder Pflegekinderdienst beraten lassen, bevor sie einen Antrag stellen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Erkundigen Sie sich bei Ihrem zuständigen Jugendamt oder Pflegekinderdienst.

    Ein Antrag auf Übernahme der Beiträge für eine freiwillige Krankenversicherung kann bei dem Jugendamt oder Pflegekinderdienst gestellt werden. Es ist auch möglich, den Antrag über den Onlinedienst "pflegekinderwesen-digital" zu stellen. Dafür nutzen Sie das Formular "Formlose Anträge".

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung der Anträge durch das Jugendamt kann einige Zeit in Anspruch nehmen.

    Kosten

    Für die Beantragung entstehen keine Kosten.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 26.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 10.08.2023

    Stichwörter

    Krankenhilfe, Beitragsübernahme, Pflegekind, Pflegepersonen, Pflegeeltern

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de