Veränderungssperre - zur Sicherung der Bauleitplanung Ausnahmegenehmigung

    Ausnahmegenehmigung bei einer Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung beantragen

    Sie können eine Ausnahmegenehmigung bei einer Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung beantragen, wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen.

    Beschreibung

    Von der Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung kann eine Ausnahme zugelassen werden, wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Die Entscheidung über Ausnahmen trifft die Baugenehmigungsbehörde zusammen mit der Gemeinde.

    Von einer Veränderungssperre können betroffen sein:

    • Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung baulicher Anlagen,
    • Aufschüttungen und Abgrabungen größeren Umfangs,
    • Ausschachtungen, Ablagerungen einschließlich Lagerstätten,
    • Beseitigung baulicher Anlagen,
    • erhebliche oder wesentlich wertsteigernden Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind.

    Bei Vorhaben im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet oder im städtebaulichen Entwicklungsbereich sind die Vorschriften einer Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung nicht anzuwenden. Hier muss eine Genehmigung der Gemeinde vorliegen.

    Von der Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung sind nicht betroffen:

    • Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind,
    • Vorhaben, von denen die Gemeinde Kenntnis hat und mit deren Ausführung vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre hätte begonnen werden dürfen,
    • Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung.

    zuständige Stelle

    Baugenehmigungsbehörde

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - 410 Bauaufsicht, Denkmalschutz, Immissionsschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Jägertorstraße 207

    64295 Darmstadt

    Parkmöglichkeiten

    Anzahl der Stellplätze: 5
    Gebührenfrei

    Anzahl der Stellplätze: 74
    Gebührenfrei

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

    Kontakt

    Telefon: 06151 881-2341

    E-Mail: bauaufsicht@ladadi.de

    Internet

    Bankverbindung

    Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg

    Empfänger: Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg

    IBAN: DE21 5085 2651 0033 2001 14

    BIC: HELADEF1DIE

    Bankinstitut: Sparkasse Dieburg

    Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg

    Empfänger: Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg

    IBAN: DE47 5085 0150 0000 5490 96

    BIC: HELADEF1DAS

    Bankinstitut: Stadt- u. Kreissparkasse Darmstadt

    Stichwörter

    Bauamt, Untere Bauaufsichtsbehörde

    Version

    Technisch geändert am 07.11.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag Ausnahmegenehmigung zu einer Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung

    Formulare

    • Formulare/Online-Dienste vorhanden: ja
    • Schriftform erforderlich: Nein
    • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Es können Ausnahmen von der Veränderungssperre zugelassen werden, wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch

    Verfahrensablauf

    • Sie reichen den ausgefüllten Antrag auf Ausnahmegenehmigung bei einer Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung bei der zuständigen Baugenehmigungsbehörde ein.
    • Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert, diese Beurteilungshemmnisse zu beheben.
    • Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen und/oder die Klarstellung ein.
    • Die Baugenehmigungsbehörde prüft Ihren Antrag.
    • Sind alle Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung erfüllt, trifft die Baugenehmigungsbehörde eine abschließende Entscheidung gemeinsam mit der Gemeinde.
    • Im positiven Ergebnis dieser Entscheidung erhalten Sie einen Ausnahmegenehmigungsbescheid.

    Fristen

    • keine

    Kosten

    • keine

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 31.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 12.04.2023

    Stichwörter

    Raumordnung, Nutzungsänderung, Baugenehmigung, Flächennutzungsplan, Baustufenplan, Bauleitplanung, Planverfahren, Bauen, Bebauungsplanverfahren, Bebauungsplan, Bebauungsplanentwurf

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de