Vergnügungsteuer FestsetzungOnline erledigen

    Steuer auf Spielgeräte und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte

    Beschreibung

    Die Automatensteuer bzw. Spielapparatesteuer ist eine Vergnügungssteuer, die von den hessischen Städten und Gemeinden in eigener Zuständigkeit auf der Grundlage einer entsprechenden Satzung erhoben werden kann. Sie ist als Aufwandssteuer anzusehen; besteuert wird der Aufwand des Spielers für sein Spielvergnügen.
     
    Steuerschuldner ist der Veranstalter (Halter von Spielapparaten). Das ist entweder der Eigentümer oder derjenige, dem der Apparat vom Eigentümer zur Nutzung überlassen wird. Der Steuerschuldner ist verpflichtet, die Steuer selbst zu errechnen. 

    Die Festlegung der Steuersätze ist ausschließlich den Kommunen überlassen. Die Bemessung der Steuer richtet sich bei Apparaten mit Gewinnmöglichkeit in der Regel nach dem Einspielergebnis der Apparate (Bruttokasse) oder dem Spieleinsatz (Summe der von den Spielern aufgewendeten Geldbeträge). Bei Spielautomaten ohne Gewinnmöglichkeit kann der Stückzahlmaßstab zu Grunde gelegt werden, wenn die Apparate nicht über manipulationssichere Zählwerke verfügen.

    Hinweise für Dieburg: Steuer auf Spielgeräte und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte

    Für den Einzug der Spielapparatesteuer können Sie das Formular zum Lastschriftverfahren verwenden.

    Für Ihre Meldung der Spielapparatesteuer nutzen Sie bitte das Online Formular "Spielapparatesteuer" oder laden die PDF-Datei Spielapparate-Steuererklärung herunter und senden Sie uns ausgefüllt zurück.

    Online-Dienst

    Meldung der Spielapparatesteuer

    ID: L100001_384571127

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    unbestimmt

    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Steueramt der Kommune

    Zuständigkeit

    An das zuständige Steueramt der Kommune. Hier erhalten Sie auch die für die Steuerklärung erforderlichen Vordrucke.

    Ansprechpartner

    Stadt Dieburg - Steuern

    Adresse

    Postanschrift

    Markt 4

    64807 Dieburg

    Öffnungszeiten

    Montag: 8.00 - 12.00 Uhr
    Dienstag: 8.00 - 12.00 Uhr
    Mittwoch: 8.00 - 12.00 Uhr
    Donnerstag: 8.00 - 12.00
    und 14.00 - 17.30 Uhr
    Freitag: 8.00 - 11.30

    Kontakt

    Telefon: +49 6071 2002-112

    Telefon: +49 6071 2002-412

    Telefax: +49 6071 2002-100

    E-Mail: gewerbesteuer@dieburg.de

    E-Mail: grundsteuer@dieburg.de

    E-Mail: hundesteuer@dieburg.de

    E-Mail: spielapparatesteuer@dieburg.de

    Kontaktperson

    • Herr C. Beckmann
      Postanschrift

      Markt 4

      64807 Dieburg

      Telefon Festnetz: 06071 2002114

      E-Mail: finanzen@dieburg.de

    • Frau La Marca
      Postanschrift

      Markt 4

      64807 Dieburg

      Telefon Festnetz: 06071 2002112

      E-Mail: grundsteuer@dieburg.de

    • Frau Moritz
      Postanschrift

      Markt 4

      64807 Dieburg

      Telefon Festnetz: 06071 2002412

      E-Mail: grundsteuer@dieburg.de

    • Frau Klafczenski
      Postanschrift

      Markt 4

      64807 Dieburg

      Telefon Festnetz: 06071 2002-112

      E-Mail: Grundsteuer@dieburg.de

    • Herr Gantzert
      Postanschrift

      Markt 4

      64807 Dieburg

      Telefon Festnetz: 06071 2002-412

      E-Mail: grundsteuer@dieburg.de

    Formulare

    Lastschriftverfahren

    Version

    Technisch geändert am 18.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - 720 Ordnungs- und Gewerberecht

    Adresse

    Hausanschrift

    Albinistraße 23

    64807 Dieburg

    Parkmöglichkeiten

    Anzahl der Stellplätze: 3
    Gebührenfrei

    Anzahl der Stellplätze: 54
    Gebührenfrei

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Jägertorstraße 207

    Postfach

    64289 Darmstadt

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

    Kontakt

    Telefon: 06151 881-0

    E-Mail: ordnungsamt@ladadi.de

    Internet

    Bankverbindung

    Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg

    Empfänger: Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg

    IBAN: DE21 5085 2651 0033 2001 14

    BIC: HELADEF1DIE

    Bankinstitut: Sparkasse Dieburg

    Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg

    Empfänger: Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg

    IBAN: DE47 5085 0150 0000 5490 96

    BIC: HELADEF1DAS

    Bankinstitut: Stadt- u. Kreissparkasse Darmstadt

    Stichwörter

    Gewerbeamt, Ordnungsamt, Personenstandswesen, Waffenbehörde

    Version

    Technisch geändert am 02.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 28.11.2023

    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Stichwörter

    Steuer, Spielautomat, Spielgerätesteuer, Automatensteuer, Geld, Glücksspiel, Spielsteuer, Vergnügungssteuer, Spielhallen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de