Wahlrechtsbescheinigung (Unterstützung eines Wahlvorschlags)
Beschreibung
Um an einer Wahl teilzunehmen, bedarf es eines gewissen Rückhalts in der Bevölkerung. Daher sehen alle Wahlgesetze vor, dass für Wahlvorschläge von Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerbern, die nicht mit einer Mindestzahl von Abgeordneten im Parlament oder der zu wählenden Körperschaft vertreten sind, eine bestimmte Anzahl von Unterstützungsunterschriften von wahlberechtigten Bürgern vorgelegt werden müssen, um für die Wahl zugelassen werden zu können
Benötigt werden für
-
Europawahlen
2.000 für eine Landesliste und 4.000 für eine Bundesliste -
Bundestagswahlen
200 für einen Kreiswahlvorschlag und 2.000 für eine Landesliste -
Landtagswahlen
50 für einen Kreiswahlvorschlag und 1.000 für eine Landesliste -
Direktwahlen
zweimal so viele Unterschriften wie Sitze in der Gemeindevertretung bzw. im Kreistag vorhanden sind
Die
Unterstützungsunterschriften
sind persönlich und handschriftlich auf amtlichen Formblättern zu leisten, die von den zuständigen Wahlleitungen auf Anforderung an die Wahlvorschlagsträger ausgegeben werden. Jede wahlberechtigte Person darf mit ihrer Unterschrift nur einen Wahlvorschlag unterstützen.
Für jeden Unterstützer muss sein Wahlrecht von der für seine Hauptwohnung zuständigen Gemeinde bestätigt werden. Die
Wahlrechtsbescheinigung
erfolgt in der Regel auf demselben Formular, auf dem auch die Unterstützungsunterschrift geleistet worden ist; sie ist kostenfrei.
- Informationen zu Wahlen in HessenKeine weiteren Hinweise vorhanden
Zuständigkeit
Abhängig von der anstehenden Wahl an den Gemeinde-, Kreis-, Landes- oder Bundeswahlleiter, achten Sie auf die entsprechenden amtlichen Bekanntmachungen, in denen zur Einreichung von Wahlvorschlägen aufgefordert wird.
Ansprechpartner
Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Parkplatz am Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 25
Gebührenfrei
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon: 06257 5008-221
Telefon: 06257 5008-222
Telefax: 06257 5008-661
E-Mail: buergerbuero@alsbach-haehnlein.de
Kontaktperson
Frau Nicole Fröhner
Besucheranschrift
Fax: +49 6257 5008-661
Telefon Festnetz: +49 6257 5008-111
E-Mail: froehner@alsbach-haehnlein.de
Frau Jutta Ganser
Besucheranschrift
Fax: +49 6257 5008-661
Telefon Festnetz: +49 6257 5008-222
E-Mail: ganser@alsbach-haehnlein.de
Frau Melanie Schmidt
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06257 5008221
Frau Jessica Köstler
Hausanschrift
Fax: 06257 5008-661
Telefon Festnetz: 06257 5008-222
E-Mail: koestler@alsbach-haehnlein.de
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Wahlleitung, Landtagswahl, Wahlgesetz, Wahlschein, Wahlvorschlag, Wahl, Wahlberechtigt, Wahlrechtsbescheinigung