Personalausweis: Verlustanzeige
Sie haben Ihren Personalausweis verloren? Dann müssen Sie dies melden. Darüber hinaus müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie über 16 Jahre alt sind und kein anderes gültiges Passdokument besitzen.
Beschreibung
Ist Ihr Personalausweis unauffindbar oder Ihnen verloren gegangen, müssen Sie den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Personalausweises gegenüber der Personalausweisbehörde anzeigen.
Sie können gleichzeitig einen neuen Personalausweis beantragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Parkplatz am Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 25
Gebührenfrei
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon: 06257 5008-221
Telefon: 06257 5008-222
Telefax: 06257 5008-661
E-Mail: buergerbuero@alsbach-haehnlein.de
Kontaktperson
Frau Nicole Fröhner
Besucheranschrift
Fax: +49 6257 5008-661
Telefon Festnetz: +49 6257 5008-111
E-Mail: froehner@alsbach-haehnlein.de
Frau Jutta Ganser
Besucheranschrift
Fax: +49 6257 5008-661
Telefon Festnetz: +49 6257 5008-222
E-Mail: ganser@alsbach-haehnlein.de
Frau Melanie Schmidt
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06257 5008221
Frau Jessica Köstler
Hausanschrift
Fax: 06257 5008-661
Telefon Festnetz: 06257 5008-222
E-Mail: koestler@alsbach-haehnlein.de
erforderliche Unterlagen
- Verlustanzeige
- gültiger (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde
- bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständnis(-erklärung) der Erziehungsberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- ein biometrietaugliches Lichtbild (nach der Fotomustertafel)
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Rechtsgrundlage(n)
- § 27 Abs. 1 Nummer 3 Personalausweisgesetz (PAuswG):Keine weiteren Hinweise vorhanden
Kosten
Für die Neuausstellung eines Personalausweises fallen Gebühren nach § 1 Personalausweisgebührenverordnung (PAuswGebV) an.
Hinweise (Besonderheiten)
Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:
- https://www.personalausweisportal.de:Keine weiteren Hinweise vorhanden
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 17.12.2020
Stichwörter
Ausweis beantragen, Neuer PA, verloren, PA, Verlust, Personalausweis beantragen, Lichtbildausweis, elektronischer Personalausweis, Verloren, Ausweis ausstellen, Perso, Identitätsdokument, Personaldokument, neuer Personalausweis