Kreistagswahl Feststellung der Wählbarkeit

    Wählbarkeitsbescheinigung

    Beschreibung

    Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.

    Zuständigkeit

    Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Bickenbacher Straße 6

    64665 Alsbach-Hähnlein

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Parkplatz am Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 25
    Gebührenfrei

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon: 06257 5008-221

    Telefon: 06257 5008-222

    Telefax: 06257 5008-661

    E-Mail: buergerbuero@alsbach-haehnlein.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für weitere Informationen:

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Stichwörter

    Abstimmen, Wählen, Voten, Wählbarkeitsbescheinigung, Wahlen, Bewerberinnen, Wahl, Bewerber, Wahlvorschlag

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de