Anzeige/Erlaubnis für die Beförderung von Abfällen
Beschreibung
Wer Abfälle befördern will, hat dies der zuständigen Behörde vor Aufnahme der Tätigkeit anzuzeigen.
Für die Beförderung von gefährlichen Abfällen ist eine Erlaubnis erforderlich.
Die Beförderungserlaubnispflicht gilt auch bei internationalen Abfallverbringungen und richtet sich daher auch an Beförderer (auch ausländische) im grenzüberschreitenden Verkehr.
Online-Dienst
Zuständigkeit
Die Umweltabteilungen der Regierungspräsidien prüfen und erteilen Beförderungserlaubnisse für Betriebe, die Ihren Hauptsitz im jeweiligen Dienstbezirk haben.
Betriebe, die keinen Hauptsitz oder keine Niederlassung in Deutschland haben, können Hessenweit zentral in der Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt des Regierungspräsidiums Darmstadt eine Beförderungserlaubnis erhalten.
Sie können das Verfahren auch elektronisch über den "Einheitlichen Ansprechpartner" abwickeln
- Einheitlicher AnsprechpartnerKeine weiteren Hinweise vorhanden
Ansprechpartner
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: +49 611 815-0
Telefax: +49 611 815-1941
E-Mail: poststelle@umwelt.hessen.de
Internet
Stichwörter
HMUKLV
Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat IV / Da 42.1 - Abfallwirtschaft, Entsorgungswege
Adresse
Postanschrift
64278 Darmstadt
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Luisenplatz
Linien:- Straßenbahn: Linie 2, 3, 6, 7, 8, 9
- Bus: Linie F/FU, H, K, L, R, NHX, 673, X69, X71, X74, X78, M01, GB, RH, 671, 672, WE1/WE2, n71, AIR
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo - Do: 08:00 - 16:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr
Kontakt
Telefon: +49 6151 12-3744
Telefax: +49 6151 12-5031
Formulare
Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen
Rechtsgrundlage(n)
- Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Fristen
Keine.
Kosten
Die Genehmigung wird, bei Vorliegen der Genehmigungsvoraussetzungen, bundesweit, für alle Abfallarten und unbefristet erteilt. Es entstehen Gebühren in Höhe von 1.000,00 Euro.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten der Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel.
- Abfall; Sammlung / Transport(Regierungspräsidium Darmstadt)
- Abfall; Sammlung / Transport(Regierungspräsidium Kassel)
- Abfall; Sammlung / Transport(Regierungspräsidium Gießen)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz , Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 24.09.2013
Stichwörter
Abfall, HMUKLV, Müll, Deponie, Entsorgung, Transportgenehmigung Abfalltransport, Abfallrecht