Kraftfahrzeug Zulassung gebraucht aus EU-Land

    Kfz-Zulassung: Gebrauchtfahrzeug aus einem EU-Land

    Zulassung eines Fahrzeugs, das in der EU oder im EWR bereits zugelassen war, ist auf Antrag möglich. Die Zulassung erteilt die zuständige Zulassungsbehörde.

    Beschreibung

    Die Zulassung eines Fahrzeugs, das in der EU oder im EWR bereits zugelassen war, ist auf Antrag möglich. Die Zulassung erteilt die zuständige Zulassungsbehörde. Wenn Sie ein neues oder gebrauchtes Fahrzeug im Ausland kaufen oder mit einem im Ausland auf Sie zugelassenen Fahrzeug nach Deutschland umziehen, müssen Sie für dieses Fahrzeug die Zulassung beantragen.
    Die Zulassung eines Fahrzeugs, das vorher im Ausland zugelassen war, ist im Vergleich zur Neuzulassung beziehungsweise Umschreibung aufwendiger, da mehr Unterlagen benötigt werden.
     

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    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - 730.4 Bürgerservice I - Zulassung

    Adresse

    Hausanschrift

    Frankfurter Str. 115

    64807 Dieburg

    (Die Hauptstelle der Zulassungsbehörde hat ihren Sitz in der Albinistraße 23, 64807 Dieburg. Die Außenstelle hat ihren Standort in der Frankfurter Straße 115, 64807 Dieburg. Beide haben jedoch die nachfolgende Postanschrift (z.B. auch für den Versand von Fahrzeugbriefen): Der Landrat des Landkreises Darmstadt-Dieburg, 64276 Darmstadt)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Jägertorstr. 207

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    Dienstag 8 Uhr bis 12 Uhr und 12:45 Uhr bis 16:45 Uhr

    Mittwoch 8 Uhr bis 12 Uhr

    Donnerstag 8 Uhr bis 12 Uhr und 12:45 Uhr bis 16:45 Uhr

    Freitag 8 Uhr bis 12 Uhr und 12:45 Uhr bis 14 Uhr  

    Samstag 8:15 Uhr bis 12:45 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06151 881-2482

    Telefon: 06151 881-2388

    Telefon: 06151 881-2389

    Telefon: 06151 881-2466

    Telefon: 06151 881-2468

    E-Mail: kfz-zulassung@ladadi.de

    Internet

    Bankverbindung

    Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg

    Empfänger: Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg

    IBAN: DE21 5085 2651 0033 2001 14

    BIC: HELADEF1DIE

    Bankinstitut: Sparkasse Dieburg

    Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg

    Empfänger: Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg

    IBAN: DE47 5085 0150 0000 5490 96

    BIC: HELADEF1DAS

    Bankinstitut: Stadt- u. Kreissparkasse Darmstadt

    Stichwörter

    KFZ Zulassungssstelle, KFZ Zulassungsstelle, Kfz-Zulassungsbehörde, Kfz-Zulassungsstelle, Zulassungsbehörde, Zulassungsstelle, Zulassungsstelle KFZ

    Version

    Technisch geändert am 07.11.2023

    Sprachversion

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    Sprache: de-DE

    Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - Zulassungsstelle Groß-Umstadt

    Adresse

    Hausanschrift

    Saint-Péray-Str. 11

    64823 Groß-Umstadt

    Aufzug vorhanden

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    Montag und Mittwoch: 8 bis 14 Uhr
    Dienstag und Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 14 bis 18.30 Uhr
    Freitag: 7 bis 12 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06078 781-350

    Telefon: 06078 781-351

    Telefon: 06078 781-352

    Telefax: 06078 781-353

    E-Mail: kfz-zulassung@gross-umstadt.de

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    Die Zulassungsstelle befindet sich im früheren Bahnhofsgebäude.

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    Technisch geändert am 01.08.2023

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    Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - Zulassungsstelle Ober-Ramstadt

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    Darmstädter Str. 48

    64372 Ober-Ramstadt

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    Montag und Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr
    Mittwoch: 8 bis 12 Uhr und 13.30 bis 18 Uhr
    Dienstag und Freitag: 8 bis 13 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06154 702-690

    Telefax: 06154 702-240

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    Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg

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    IBAN: DE47 5085 0150 0000 5490 96

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    Technisch geändert am 01.08.2023

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    Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - Zulassungsstelle Weiterstadt

    Adresse

    Hausanschrift

    Riedbahnstr. 6

    64331 Weiterstadt

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    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    Montag und Mittwoch 7 Uhr bis 12:30 Uhr und von 13 Uhr bis 17:30 Uhr

    Dienstag 7 Uhr bis 12 Uhr und 12:45 Uhr  bis 14:15 Uhr

    Donnerstag und Freitag 7 bis 12:45 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06150 400-2350

    Telefax: 06150 400-2359

    E-Mail: zulassung@weiterstadt.de

    Internet

    Bankverbindung

    Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg

    Empfänger: Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg

    IBAN: DE21 5085 2651 0033 2001 14

    BIC: HELADEF1DIE

    Bankinstitut: Sparkasse Dieburg

    Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg

    Empfänger: Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg

    IBAN: DE47 5085 0150 0000 5490 96

    BIC: HELADEF1DAS

    Bankinstitut: Stadt- u. Kreissparkasse Darmstadt

    Weitere Informationen

    Die Zulassungsstelle befindet sich im neuen Rathaus der Stadt Weiterstadt.

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2023

    Sprachversion

    de-DE

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    Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - Zulassungsstelle Pfungstadt

    Adresse

    Hausanschrift

    Borngasse 17

    64319 Pfungstadt

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    Montag - Freitag von 7.00 Uhr bis 12.30 Uhr

    zusätzlich Donnerstag von 14.00 bis 18.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06157 988-1210

    Telefax: 06157 988-1315

    E-Mail: zulassung@pfungstadt.de

    Internet

    Bankverbindung

    Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg

    Empfänger: Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg

    IBAN: DE21 5085 2651 0033 2001 14

    BIC: HELADEF1DIE

    Bankinstitut: Sparkasse Dieburg

    Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg

    Empfänger: Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg

    IBAN: DE47 5085 0150 0000 5490 96

    BIC: HELADEF1DAS

    Bankinstitut: Stadt- u. Kreissparkasse Darmstadt

    Weitere Informationen

    Die Außenstelle in Pfungstadt befindet sich im Stadthaus II.

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Ggf. ausgefüllte Antragsformulare
    • gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung)
    • evtl. ausländische Fahrzeugpapiere,
    • ausländische Kennzeichen (sofern vorhanden) 
    • Kaufvertrag/Rechnung
    • CoC-Papiere (inkl. Schadstoffklasse / Emissionsschlüssel) oder wenn nicht vorhanden: Gutachten gem. § 21 StVZO
    • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
    • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
    • Nachweis über Untersuchung nach § 29 StVZO (i.d.R. Haupt- und Abgasuntersuchung)

    Weitere Auskünfte erteilt Ihre örtlich zuständige Zulassungsbehörde.

    Ggf. weitere Unterlagen, z.B.:

    • bei Vertretung durch einen Dritten:  Ihre schriftliche Vollmacht und Ihr Ausweisdokument (im Original); der Bevollmächtigte selbst muss sich mit seinem gültigen Personalausweis/Reisepass ausweisen können.
    • bei Zulassung auf Minderjährige:  die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise (im Original); ggf. eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (sog. "Negativbescheinigung") bei Alleinerziehenden

    Rechtsgrundlage(n)

    Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

    Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

    Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (-StVZO-)

    Kosten

    Die Gebühr wird entsprechend der der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Ihre Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab. Auskünfte erteilt im Einzelfall die örtlich zuständige Zulassungsbehörde

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bestehen Kfz-Steuerrückstände oder haben Sie Rückstände von Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen verweigert die Zulassungsbehörde die Zulassung, bis Sie diese beglichen haben.
     
     Wenn jemand für Sie Ihr Fahrzeug zulässt, muss der Bevollmächtigte eine schriftliche Vollmacht von Ihnen vorlegen. Diese muss auch eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde den Bevollmächtigten über diese eventuell bestehenden rückständigen Gebühren und Auslagen informieren darf.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 07.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Gebrauchtfahrzeug, Auto aus der EU, Autozulassung, KFZ anmelden, Kfz-Zulassung, Gebrauchtwagen zulassen, KFZ gebraucht, KFZ Anmeldung, Kraftfahrzeug, Zulassung Gebrauchtwagen, Gebrauchtwagen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de