Kfz: Betriebserlaubnis ersetzen
Bei Verlust oder Diebstahl Ihrer Zulassungsdokumente müssen Sie Ersatz beantragen.
Beschreibung
Wenn Sie Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I beziehungsweise Teil II verlieren oder Sie Ihnen gestohlen wird, müssen Sie dies umgehend Ihrer örtlich zuständigen Zulassungsbehörde melden.
Dort müssen Sie dann auch eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I oder II beantragen. In manchen Fällen verlangt die Zulassungsbehörde, dass Sie zusätzlich eine eidesstattliche Erklärung über den Verlust des Fahrzeugdokuments abgeben.
Hinweis: Wenn Sie das verloren geglaubte Zulassungsdokument nach Ausstellung des Ersatzdokumentes wiederfinden, dann müssen Sie das alte Dokument so schnell wie möglich bei der Zulassungsbehörde abgeben.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Zulassungsbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt.
Die örtliche Zuständigkeit richtet sich
- bei natürlichen Personen nach dem Wohnort des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis),
- bei juristischen Personen nach dem Sitz der Haupt- oder Zweigniederlassung; dies gilt auch für Personengesellschaften, die ins Handelsregister eingetragen werden (z. B. OHG und KG) oder für eine eingetragene Kauffrau bzw. einen eingetragenen Kaufmann.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - 730.4 Bürgerservice I - Zulassung
Adresse
Hausanschrift
Frankfurter Str. 115
64807 Dieburg
(Die Hauptstelle der Zulassungsbehörde hat ihren Sitz in der Albinistraße 23, 64807 Dieburg. Die Außenstelle hat ihren Standort in der Frankfurter Straße 115, 64807 Dieburg. Beide haben jedoch die nachfolgende Postanschrift (z.B. auch für den Versand von Fahrzeugbriefen): Der Landrat des Landkreises Darmstadt-Dieburg, 64276 Darmstadt)
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Jägertorstr. 207
Postfach
64289 Darmstadt
Öffnungszeiten
nur nach vorheriger Terminvergabe während folgender Zeiten:
Montag 12 Uhr bis 16 Uhr
Dienstag 8 Uhr bis 12 Uhr und 12:45 Uhr bis 16:45 Uhr
Mittwoch 8 Uhr bis 12 Uhr
Donnerstag 8 Uhr bis 12 Uhr und 12:45 Uhr bis 16:45 Uhr
Freitag 8 Uhr bis 12 Uhr und 12:45 Uhr bis 14 Uhr
Samstag 8:15 Uhr bis 12:45 Uhr
Kontakt
Telefon: 06151 881-2482
Telefon: 06151 881-2388
Telefon: 06151 881-2389
Telefon: 06151 881-2466
Telefon: 06151 881-2468
E-Mail: kfz-zulassung@ladadi.de
Internet
Bankverbindung
Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg
Empfänger: Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg
IBAN: DE21 5085 2651 0033 2001 14
BIC: HELADEF1DIE
Bankinstitut: Sparkasse Dieburg
Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg
Empfänger: Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg
IBAN: DE47 5085 0150 0000 5490 96
BIC: HELADEF1DAS
Bankinstitut: Stadt- u. Kreissparkasse Darmstadt
Stichwörter
KFZ Zulassungssstelle, KFZ Zulassungsstelle, Kfz-Zulassungsbehörde, Kfz-Zulassungsstelle, Zulassungsbehörde, Zulassungsstelle, Zulassungsstelle KFZ
Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - Zulassungsstelle Groß-Umstadt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag und Mittwoch: 8 bis 14 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 14 bis 18.30 Uhr
Freitag: 7 bis 12 Uhr
Kontakt
Telefon: 06078 781-350
Telefon: 06078 781-351
Telefon: 06078 781-352
Telefax: 06078 781-353
E-Mail: kfz-zulassung@gross-umstadt.de
Internet
- https://www.gross-umstadt.de/buergerservice/abteilungen/HES:department:5727/buergerbuero-und-kfz-zulassung/
- Online-Terminvereinbarung
Bankverbindung
Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg
Empfänger: Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg
IBAN: DE21 5085 2651 0033 2001 14
BIC: HELADEF1DIE
Bankinstitut: Sparkasse Dieburg
Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg
Empfänger: Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg
IBAN: DE47 5085 0150 0000 5490 96
BIC: HELADEF1DAS
Bankinstitut: Stadt- u. Kreissparkasse Darmstadt
Weitere Informationen
Die Zulassungsstelle befindet sich im früheren Bahnhofsgebäude.
Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - Zulassungsstelle Ober-Ramstadt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag und Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr
Mittwoch: 8 bis 12 Uhr und 13.30 bis 18 Uhr
Dienstag und Freitag: 8 bis 13 Uhr
Kontakt
Telefon: 06154 702-690
Telefax: 06154 702-240
Internet
- https://www.ober-ramstadt.de/rathaus-und-service/verwaltung/kfz-zulassungsbehoerde/
- Online-Terminvereinbarung
Bankverbindung
Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg
Empfänger: Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg
IBAN: DE21 5085 2651 0033 2001 14
BIC: HELADEF1DIE
Bankinstitut: Sparkasse Dieburg
Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg
Empfänger: Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg
IBAN: DE47 5085 0150 0000 5490 96
BIC: HELADEF1DAS
Bankinstitut: Stadt- u. Kreissparkasse Darmstadt
Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - Zulassungsstelle Weiterstadt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag und Mittwoch 7 Uhr bis 12:30 Uhr und von 13 Uhr bis 17:30 Uhr
Dienstag 7 Uhr bis 12 Uhr und 12:45 Uhr bis 14:15 Uhr
Donnerstag und Freitag 7 bis 12:45 Uhr
Kontakt
Telefon: 06150 400-2350
Telefax: 06150 400-2359
E-Mail: zulassung@weiterstadt.de
Internet
- https://www.weiterstadt.de/verwaltung-service/buergerservice/kfz-zulassung/index.php
- Online-Terminvereinbarung
Bankverbindung
Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg
Empfänger: Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg
IBAN: DE21 5085 2651 0033 2001 14
BIC: HELADEF1DIE
Bankinstitut: Sparkasse Dieburg
Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg
Empfänger: Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg
IBAN: DE47 5085 0150 0000 5490 96
BIC: HELADEF1DAS
Bankinstitut: Stadt- u. Kreissparkasse Darmstadt
Weitere Informationen
Die Zulassungsstelle befindet sich im neuen Rathaus der Stadt Weiterstadt.
Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - Zulassungsstelle Pfungstadt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Freitag von 7.00 Uhr bis 12.30 Uhr
zusätzlich Donnerstag von 14.00 bis 18.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06157 988-1210
Telefax: 06157 988-1315
E-Mail: zulassung@pfungstadt.de
Internet
- https://www.pfungstadt.de/buergerservices/abteilungen/HES:department:4028/kfz-zulassung/
- Online-Terminvereinbarung
Bankverbindung
Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg
Empfänger: Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg
IBAN: DE21 5085 2651 0033 2001 14
BIC: HELADEF1DIE
Bankinstitut: Sparkasse Dieburg
Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg
Empfänger: Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg
IBAN: DE47 5085 0150 0000 5490 96
BIC: HELADEF1DAS
Bankinstitut: Stadt- u. Kreissparkasse Darmstadt
Weitere Informationen
Die Außenstelle in Pfungstadt befindet sich im Stadthaus II.
erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- bei gewerblich genutzten Fahrzeugen: zusätzlich entsprechende Nachweise
- bei Verlust: Verlusterklärung bzw. eidesstattliche Versicherung
- bei Diebstahl: Bestätigung der Polizei über die Diebstahlanzeige
- Ggf. vorhandene Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II (früher: Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief)
-
Bei Ersatz für die Zulassungsbescheinigung Teil I benötigen Sie für zugelassene Fahrzeuge zusätzlich:
- Prüfbericht über eine gültige Hauptuntersuchung nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
-
Zusätzlich bei Vertretung:
- schriftliche Vollmacht
- gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
-
Zusätzlich bei Minderjährigen:
- Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde, ob weitere Unterlagen benötigt beziehungsweise einige der aufgeführten Unterlagen nicht benötigt werden.
Hinweise: Die Zulassungsbehörde kann eine eidesstattliche Versicherung über den Verbleib des Zulassungsdokuments verlangen. Viele Zulassungsbehörden bieten ein Formular für die eidesstattliche Versicherung zum Download an. Wenn die Zulassungsbescheinigung Teil II bei einem Finanzinstitut hinterlegt ist, erkundigen Sie sich bei der Zulassungsbehörde nach dem Verfahren.
Formulare
Formulare: erhalten Sie von Ihrer örtlich zuständigen Zulassungsbehörde
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: je nach örtlich zuständiger Zulassungsbehörde unterschiedlich
Voraussetzungen
Verlust des Fahrzeugdokuments
Rechtsgrundlage(n)
- §§ 11 f. Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) (Zulassungsbescheinigung Teil I)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 5 Straßenverkehrsgesetz (StVG) (Verlust von Dokumenten und Kennzeichen)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Verfahrensablauf
Die Ausstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil I oder II müssen Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Zulassungsbehörde schriftlich oder persönlich beantragen.
-
Informieren Sie sich bei Ihrer örtlich zuständigen Zulassungsbehörde,
- ob ein Formular zum Download verfügbar ist,
- welche Unterlagen Sie für das Verfahren benötigen,
- ob Sie den Antrag persönlich oder schriftlich per E-Mail oder per Post stellen können,
- ob Sie für die persönliche Antragstellung mit oder ohne Termin vor Ort erscheinen sollen und ob Sie Ihre neuen Papiere persönlich abholen müssen oder per Post zu Ihnen nach Hause erhalten.
- In der Regel müssen Sie persönlich zur Antragstellung erscheinen. Gehen Sie hierfür mit dem ausgefüllten Formular sowie den erforderlichen Unterlagen zu Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde.
-
Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II:
- Der Verlust wird dem Kraftfahrt-Bundesamt von der Zulassungsbehörde gemeldet und im Verkehrsblatt veröffentlicht.
- Erst nachdem der Verlust im Verkehrsblatt mit einer Frist zur Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II aufgeboten wurde, können Sie die neuen Zulassungsdokumente abholen beziehungsweise erhalten Sie diese per Post.
- Die Zulassungsbehörde kann Ihnen über die voraussichtliche Bearbeitungsdauer Auskunft geben.
Fristen
umgehend
Bearbeitungsdauer
Je nach Aufkommen in Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde unterschiedlich: Bitte erkundigen Sie sich vor Ort.
Kosten
Zulassungsbescheinigung Teil 2: EUR 10,20
Zulassungsbescheinigung Teil I: EUR 11,10
Je nach örtlich zuständiger Zulassungsbehörde können weitere Kosten anfallen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur am 18.11.2019
Stichwörter
Verlust Zulassungsbescheinigung Teil II, Neuausfertigung Zulassungsbescheinigung Teil I, Fahrzeug-Zulassungsverordnung, Fahrzeugdokumente, Zulassung zum Straßenverkehr, Neuausfertigung Zulassungsbescheinigung Teil II, Verlust Zulassungsbescheinigung Teil I, Fahrzeugzulassung, Kfz-Zulassungsbehörde