Lebensmittelqualität Prüfung

    Lebensmittelüberwachung - Verbraucherbeschwerde

    Beschreibung

    In Zeiten globalisierter Märkte und transkontinentaler Handelswege stellt die Wahrung der Lebensmittelsicherheit einen essentiellen Bestandteil des Hessischen Verbraucherschutzkonzepts dar. Durch die Überwachung lokal produzierter und gehandelter sowie aus dem Ausland eingeführter Waren können wir die Verbraucherinnen und Verbraucher vor Gefahrenquellen schützen und gleichzeitig einen bestmöglichen Sicherheitsstandard gewährleisten.

    Das umfassende Überwachungsprinzip from farm to fork- oder vom Feld bis auf den Teller ist ein ganzheitlicher Ansatz zu mehr Lebensmittelsicherheit, der sämtliche Elemente einbezieht , die sich auf die Unbedenklichkeit von Lebensmitteln auswirken können und zwar an jedem Punkt der Nahrungskette.

    Eine der Hauptaufgaben der Hessischen Lebensmittelüberwachung ist es, den Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren ausgehend von Lebens- und Futtermitteln, aber auch Bedarfsgegenständen und Kosmetika zu schützen und einer Irreführung und Täuschung der Konsumenten entgegenzuwirken.

    Ist Ihnen ein Verstoß gegen das Lebensmittelrecht aufgefallen oder sind Sie mit einem bedenklichen Bedarfsgegenstand oder Kosmetischen Mittel in Berührung gekommen, sollten Sie immer zuerst dem Verkäufer oder Gastwirt Ihre Beschwerde vortragen. In aller Regel wird bei berechtigten Klagen der Betrieb selbst Ersatz leisten oder Missstände abstellen.

    Die Lebensmittelüberwachungsbehörden sollten Sie jedoch insbesondere dann einschalten, wenn Ihre Reklamation nicht beachtet wird, sich die Vorkommnisse häufen oder gesundheitliche Störungen auftreten.
    Für diese Fälle steht Ihnen das Beschwerdeformular unter Verbraucherfenster Hessen zur Verfügung, mit welchem Sie Ihre Feststellungen melden können.

    Ihre Hinweise werden unmittelbar bearbeitet und - sofern erforderlich - an die zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde zur Einleitung weiterer Maßnahmen übermittelt.

    Wenn Sie gesundheitliche Beschwerden nach dem Verzehr eines Lebensmittels, der Anwendung eines Kosmetikproduktes oder nach dem Umgang mit Bedarfsgegenständen haben oder Sie sich durch seine Zusammensetzung, Aufmachung oder Werbeaussage getäuscht fühlen, können Sie eine Beschwerdeprobe bei der für ihren Wohnort zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörde abgeben.

    Hinweis: Die Verbraucherbeschwerde sollte zeitnah erfolgen, damit nachteilige Veränderungen der Probe möglichst weitgehend ausgeschlossen werden können.

    Bei kühlpflichtigen Lebensmitteln sollte auf einen gekühlten Transport geachtet werden.
     

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die zuständige Behörde der Lebensmittelüberwachung

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - 420 Veterinärwesen, Verbraucherschutz

    Adresse

    Postanschrift

    Rheinstraße 67

    Postfach

    64295 Darmstadt

    Öffnungszeiten

    Mo.-Fr.: 7:30 - 12:30 Uhr

    Für Besuche vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin

    Kontakt

    Telefon: 06151 881-1820

    E-Mail: veterinaeramt@ladadi.de

    Internet

    Bankverbindung

    Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg

    Empfänger: Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg

    IBAN: DE21 5085 2651 0033 2001 14

    BIC: HELADEF1DIE

    Bankinstitut: Sparkasse Dieburg

    Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg

    Empfänger: Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg

    IBAN: DE47 5085 0150 0000 5490 96

    BIC: HELADEF1DAS

    Bankinstitut: Stadt- u. Kreissparkasse Darmstadt

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Zur Sicherung der Beweiskette ist es immer hilfreich, wenn möglichst viele Unterlagen zur Identität der Probe vorgelegt werden (z.B. Kaufbelege, Werbeanzeigen, Originalpackung).

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Ihnen entstehen keine Kosten oder Gebühren für die Untersuchung der Beschwerdeprobe.

    Hinweis: Jedoch ist auch keine Kostenerstattung für die Beschwerdeprobe (z.B. für den Kaufpreis) möglich.
     

    Hinweise (Besonderheiten)

    Aktuelle Warnungen und Informationen erhalten Sie auf dem Portal der Bundesländer und des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) unter "Lebensmittelwarnung.de".

    Bemerkungen

    Weitere Informationen über die amtliche Lebensmittelüberwachung in Hessen erhalten Sie auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 10.05.2012

    Version

    Technisch geändert am 07.03.2024

    Stichwörter

    Lebensmittelüberwachung, Hygiene, Verbraucher, Verbraucherbeschwerde, Essen, Gesundheitsschutz, Lebensmittelsicherheit, Lebensmittel

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de