Straßenbeleuchtung: Störung melden
Beschreibung
Wenn Sie beobachten, dass die öffentliche Straßenbeleuchtung ausgefallen ist, können Sie dies der örtlichen Störungsstelle melden. Bitte geben Sie dabei an
- den genauen Standort (Ort/Ortsteil, Straße, Hausnummer) und
- die Nummer der Straßenbeleuchtung (befindet sich auf dem Mast).
Auch bei allen anderen Störungen, wie etwa beschädigte oder entwendete Straßenbeleuchtung, ist die Störungsstelle der richtige Ansprechpartner.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Der örtliche Entstör- oder Bereitschaftsdienst für Straßenbeleuchtung.
Tipp:
In den meisten Fällen genügt es, die Störung bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung zu melden. In jedem Fall erfahren Sie dort, wer für Störungen an der öffentlichen Beleuchtung zuständig ist.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Zwingenberg - Bauamt
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Rathaushof
Gebührenfrei
Kein Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Bürgerbüro:
Montag bis Mittwoch 8.00 bis 12.30 Uhr
und 13.30 - 15.00 Uhr
Donnerstag 8.00 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 18.00 Uhr
Freitag 8.00 bis 12.30 Uhr
Öffnungszeiten Rathaus:
Montag bis Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag 15.30 bis 18.00 Uhr
Kontaktperson
Herr Emig (Amtsleiter Bauamt)
Herr Reinhardt (Sachbearbeiter)
Frau Scheller (Sachbearbeiterin)
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Keine
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 04.12.2012
Stichwörter
Straßenlampen, Laternen, Verkehrssicherheit, Straßenbeleuchtung, Lampen, Straßenbeleuchtungsstörung