Fischereischein
Beschreibung
Wer die Fischerei ausüben will, braucht einen Fischereischein. Diesen stellt die zuständige Fischereibehörde auf Antrag aus, vorausgesetzt, man hat eine staatliche oder staatlich anerkannte Fischerprüfung bestanden oder es liegen Tatbestände vor, die eine Ablegung der Fischerprüfung entbehrlich machen.
Falls Sie nicht Inhaber des Fischereirechts im jeweiligen Gewässer sind, benötigen Sie für das Angeln an einem Gewässer zusätzlich einen Erlaubnisschein des Fischereirechtsinhabers bzw. des Fischereipächters des Gewässers.
Hinweise für Viernheim: Fischereischein
Mit Nachweis der bestandenen Fischereiprüfung oder Vorlage des alten Fischereischeines kann ein Fischereischein beantragt werden. Diesen können Sie mit folgenden Laufzeiten beantragen: Jahres-, Fünfjahres-und Zehnjahresfischereischein.
Der Jugendfischereischein kann von 10 bis 16 Jahren ohne vorherige Prüfung erworben werden. Er erlaubt das Angeln nur in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers und ist ein Jahr gültig.
Der reguläre Fischereischein kann ab 14 Jahren gegen Nachweis der bestandenen Fischerprüfung erworben werden.
Andere Behörden
Landratsamt des Kreises Bergstraße -Untere Jagd- Fischereibehörde-, Kettelerstr. 18, 64646 Heppenheim, Telefon 06252-15-0
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Zuständig für die Ausstellung des Fischereischeines und des Jugendfischereischeines ist
- für Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Lande Hessen haben, der Gemeindevorstand der Gemeinde, in der der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat,
- für Personen, die außerhalb des Landes Hessen ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, der Gemeindevorstand der Gemeinde, in der der Antragsteller den Fischfang mit der Handangel ausüben will.
Ansprechpartner
Stadt Viernheim - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Rathausparkplatz, Zufahrt Luisenstraße
Gebührenpflichtig
Haltestellen
- Haltestelle: Rathausstraße
Linien:- Bus: Linie Stadtbus
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Kettelerstraße 3
Postfach
68519 Viernheim
Öffnungszeiten
NUR MIT TERMIN
Montag – Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
Montag + Dienstag 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 13:00 - 19:00 Uhr
Samstag 10:00 - 12:00 Uhr
(24.12. + 31.12. geschlossen)
Bitte nutzen Sie bevorzugt unsere Online Terminvereinbarung.
Kontakt
Telefon: 115(Bitte nutzen Sie die Online-Terminvereinbarung Service Hotline 115 (ohne Vorwahl))
Telefax: 06204 988-387
E-Mail: buergerbuero@viernheim.de
Kontaktperson
Team Bürgerbüro (Bürgerberatung)
Hausanschrift
Fax: 06204 988-387
Telefon Festnetz: 115(Terminvereinbarung notwendig! Nutzen Sie die Online Terminvereinbarung. Hotline 115 ohne Vorwahl)
E-Mail: buergerbuero@viernheim.de
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldzahlung, Kontaktlos bezahlen, Maestro-Card, Bezahlsysteme, Bargeldlose Zahlung, Apple Pay, Visa Karte, Kreditkarten
Weitere Informationen
Im Bürgerbüro Viernheim ist eine Zahlung mit EC-Karte möglich.
Bitte nutzen Sie bevorzugt unsere Online Terminvereinbarung für Termine mit dem Bürgerbüro!
Bezahlmöglichkeiten: Some(Maestro-Card (Maestro ist ein internationaler (Keine Vorschläge) von Mastercard)), Some(ePayment), Some(Barzahlung), Some(Kontaktlos zahlen (Bezahldienste über NFC)), Some(Apple Pay (NFC Bezahldienst von Apple)), Some(Bargeldlose Zahlung (Bezeichnet das Übertragen von Zahlungsmitteln ohne Bargeld.)), Some(Visa Karte (Kreditkarten vom Typ Visa)), Some(Kreditkarten (Eine der Scheckkart, mit der bargeldlos bezahlt werden kann.))
erforderliche Unterlagen
- Prüfungszeugnis einer bestandenen staatlichen oder staatlich anerkannten Fischerprüfung
oder
Nachweis einer abgeschlossenen Berufs- oder Meisterausbildung als Fischer
oder
Nachweis der laufenden Ausbildung als Fischer
oder
Nachweis einer für den Staats-, Gemeinde- oder Privatforstdienst vorgeschriebenen Ausbildung mit der erfolgreichen Ablegung einer Prüfung in Fischereikunde
oder
Nachweis einer wissenschaftlichen Ausbildung auf dem Gebiet der Fischerei
oder
Nachweis, dass aus gesundheitlichen Gründen eine Prüfung nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand abgelegt werden kann
oder
bei Personen, die im Inland keinen Wohnsitz haben oder dem Diplomatischen Corps angehören: Ausländischer Fischereischein (in diesem Fall kann für 3 aufeinanderfolgende Monate ein Ausländerfischereischein erteilt werden, der verlängert werden kann)
- Passbild
Hinweise für Viernheim: Fischereischein
- Antrag auf Ausstellung.
- Prüfungszeugnis der Fischereiprüfung oder alter Fischereischein
- Passbild
Formulare
Hinweise für Viernheim: Fischereischein
Rechtsgrundlage(n)
- Hessisches Fischereigesetz (HFischG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 3 Hessisches VerwaltungsverfahrensgesetzKeine weiteren Hinweise vorhanden
Kosten
Verwaltungsgebühr in EUR
Fischereiabgabe in EUR
Jahresfischereischein oder Sonderfischereischein
10
7,50
Fünfjahresfischereischein oder Fünfjahressonderfischereischein
18
27,00
Zehnjahresfischereischein oder Sonderzehnjahresfischereischein
36
50,00
Jugendfischereischein
(1 Jahr)
4
3,50
Jugendfischereischein
(5 Jahre)
6
17,00
Ausländerfischereischein
5
7,50
Hinweise für Viernheim: Fischereischein
1 Jahr= € 17,50.
5 Jahre=€ 45,00.
10 Jahre= € 86,00.
5-Jahres-Jugendfischereischein= 23,00 €
Jahres-Jugendfischereischein= 7,50 €
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 30.09.2013
Stichwörter
Fisch, Binnenfischerei, Angeln, Fischerschein, Fischer, Fischerei, HMUKLV, Fischen, Angelgenehmigung, Angelerlaubnis, Fischereischein, Sportangler, Angelschein, Angelkarte