Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen Beratung
    99001025018000

    Abfallberatung

    Beschreibung

    Jeden Tag haben wir mit Müll zu tun. Und immer wieder kommt die Frage: Wohin damit?
    Darüber hinaus beschäftigt die Bürger auch immer wieder die Frage, wie sie durch Abfallvermeidung, getrennte Sammlung bestimmter Abfälle, Eigenkompostierung oder die Wahl anderer Abfallgefäße Gebühren sparen können.

    Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zur Information und Beratung zu allen Fragen ihrer Bürger zur Abfallentsorgung verpflichtet. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sind in Hessen die Kreisangehörigen Gemeinden, die Kreisfreien Städte und die Landkreise bzw. die Zweckverbände, wenn diesen die Aufgabe übertragen worden ist. Mit Ihren Fragen können Sie sich dorthin wenden.

    Hinweis: Dort erhalten Sie auch Informationen zu Ausgabe, Rückgabe oder Umtausch von Abfallbehältern.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Das sind in Hessen die Kreisangehörigen Gemeinden, die Kreisfreien Städte und die Landkreise bzw. die Zweckverbände, wenn diesen die Aufgabe übertragen worden ist.

    Ansprechpartner

    Stadt Viernheim - Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    (Altes Rathaus)

    Kettelerstraße 3

    68519 Viernheim

    Kontakt speichern

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Am Neuen Markt
    Anzahl der Stellplätze: 110
    Gebührenpflichtig

    Haltestellen

    • Haltestelle: Rathausstraße/Fußgängezone
      Bus: Linie Linie 612

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06204 988-444(Zentrale Rufnummer Ordnungsamt)

    Fax: 06204 988-383

    E-Mail: ordnungsamt@viernheim.de

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich:

    • Bargeldlose Zahlung
    • Bargeldzahlung
    • Kontaktlos bezahlen
    • Bezahlsysteme

    Weitere Informationen

    Räumlichkeiten im 2. OG


    Bezahlmöglichkeiten: Bargeldlose Zahlung (Bezeichnet das Übertragen von Zahlungsmitteln ohne Bargeld.), ePayment, Kontaktlos zahlen (Bezahldienste über NFC), Barzahlung

    Version

    Technisch geändert am 12.01.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Handlungsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz , Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 24.09.2013

    Version

    Technisch erstellt am 17.11.2008

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Hausmüll, Gartenabfälle, Mülltonnen tauschen, Abfallberatung, Bioabfall, Grünabfall, Dreckberatung, Elektroschrott, Abfallentsorgung, Pflanzenabfall, Abfallbehälter tauschen, Gartenabfall, Pflanzenabfälle, Schutt, Restabfall, Bauschutt, Unrat, Kompost, Siedlungsabfall, Unratberatung, Sperrmüll, Mülltonnentausch, Kompostierbarer Abfall, HMUKLV, Schrottberatung, Recycling, Gewerbeabfall, Kompostierbare Abfälle, Grünabfälle

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019