Anzeige einer Geburt EntgegennahmeOnline erledigen

    Geburten, Geburtsanmeldung

    Beschreibung

     Die Geburt eines Kindes muss beim Standesamt angezeigt werden.

     Anzeigepflichtige


    Die Anzeigepflicht trifft bei Geburten in Krankenhäusern und sonstigen Einrichtungen der Geburtshilfen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige einer Geburt in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:

    • jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist,
    • jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist. (Hierzu gehören insbesondere Hebammen und Ärzte.)

    Online-Dienst

    Geburtsurkunde Ausstellung (Online-Dienst)

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • Klassische Kreditkarte
    • Überweisung
    • Paypal

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Wenn die Klinik die Anzeige nicht vornimmt, muss die Geburt eines Kindes bei dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich es geboren wurde, angezeigt werden.

    Ansprechpartner

    Stadt Viernheim - Amt für Soziales und Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Kettelerstraße 3

    68519 Viernheim

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Rathausparkplatz, Zufahrt Luisenstraße
    Gebührenpflichtig

    Haltestellen

    • Haltestelle: Rathausstraße
      Linien:
      • Bus: Linie Stadtbus

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    Kontakt

    Telefon: 06204 988-0

    Telefax: 06204 988-384

    Kontaktperson

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldzahlung, Kontaktlos bezahlen, Bezahlsysteme, Bargeldlose Zahlung

    Weitere Informationen

    Bezahlmöglichkeiten: Some(Bargeldlose Zahlung (Bezeichnet das Übertragen von Zahlungsmitteln ohne Bargeld.)), Some(Barzahlung), Some(Kontaktlos zahlen (Bezahldienste über NFC)), Some(ePayment)

    Stichwörter

    Heirat, Sozialamt, Sozialhilfeantrag, Standesamt

    Version

    Technisch geändert am 12.10.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Zur Anzeige der Geburt eines Kindes sind folgende Unterlagen erforderlich:

    • Sind die Eltern des Kindes miteinander verheiratet: ihre Geburtsurkunden und die Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister.
    • Sind die Eltern des Kindes nicht miteinander verheiratet: die Geburtsurkunde der Mutter und, falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde, die Erklärungen hierüber und die Geburtsurkunde des Vaters sowie gegebenenfalls die Sorgeerklärungen.
    • Personalausweis oder Reisepass der Eltern

    Hinweise für Viernheim: Geburten, Geburtsanmeldung

    • Stammbuch
    • Heiratsurkunde bzw. beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch
    • Personalausweis oder Reisepass des Anzeigenden
    • Erklärung zum Vornamen des Kindes
    • Bescheinigung über Geburt (Hebamme)

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen erhalten Sie im Hessen-Finder unter der Leistungsbeschreibung "Geburtsurkunde"
     

    Bitte beachten Sie außerdem das unten verlinkte Informationsblatt bei Geburt eines Kindes - Berücksichtigung beim Lohnsteuerabzug.
     

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 28.05.2019

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Geburtsurkunde, Frühgeburt, Urkunde (Geburtsurkunde), mehrsprachige Geburtsurkunde, Geburten, Internationale Geburtsurkunde, Standesamt, Antrag Geburtsurkunde, Anonyme Geburt, Geburtsanzeige, Mehrlingsgeburt, Geburtsbeurkundung, Geburtsanmeldung, Bescheinigung Geburt, Geburt

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de