Internationalen Führerschein beantragen
In bestimmten Ländern benötigen Sie zusätzlich zu Ihrem EU-Führerschein einen internationalen Führerschein.
Beschreibung
Für befristete Aufenthalte in bestimmten Ländern außerhalb der EU/ dem EWR benötigen Sie einen internationalen Führerschein. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.
Hinweise für Bergstraße: Internationalen Führerschein beantragen
Besonderheiten: Geltungsdauer des Internationalen Führerscheins. Diese beträgt (lt. Antragsformular auf der Homepage des Kreises) je nach Modell:
Modell 1:
Vertragsstaaten: Ägypten, Argentinien, Chile, Indien, Irak, Libanon, Mexiko, Peru, Sri
Lanka, Syrien, Türkei, Vatikanstadt
Es handelt sich um einen Internationalen Führerschein auf Basis des Internationalen
Abkommens über den Kraftfahrzeugverkehr vom 24.04.1926. Dieser wird für die
Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausgestellt.
Modell 2:
Vertragsstaaten: Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Bahamas, Bahrain, Belarus,
Bosnien und Herzegowina, Brasilien, Cote dIvoire, Überseegebiete, Georgien,
Guyana, Iran, Israel, Kasachstan, Kirgistan, Kroatien, Kuba, Kuwait, Liberia, Marokko,
Mazedonien, Moldau, Monaco, Mongolei, Montenegro, Niger, Pakistan, Peru,
Philippinen, Russland, San Marino, Schweiz, Senegal, Serbien, Seychellen,
Simbabwe, Südafrika, Tadschikistan, Thailand, Tunesien, Turkmenistan, Ukraine,
Uruguay, Usbekistan, Vereinigte Arabische Emirate, Zentralafrikanische Republik
Es handelt sich um einen Internationalen Führerschein nach dem Übereinkommen
vom 08.11.1968 (Wiener Übereinkommen). Der Internationale Führerschein wird für
die Gültigkeitsdauer von drei Jahren ausgestellt. Es wurden nur die
außereuropäischen Vertragsstaaten aufgeführt. Innerhalb der EU ist kein
Internationaler Führerschein erforderlich.
Hinweise für Viernheim: Fahrerlaubnis: Internationaler Führerschein
Für Fahrten außerhalb der EU-Staaten wird ein Internationaler Führerschein empfohlen, dies gilt immer bei Fahrten nach Asien, Afrika, Lateinamerika und in osteuropäische Staaten.
Die Unterlagen werden an die Führerscheinstelle Heppenheim übersandt; nach ca. 4-6 Wochen kann der Internationale Führerschein im Bürgerbüro abgeholt werden. In dringenden Fällen bitte direkt in Heppenheim beantragen. Ausstellungsbehörde: Landratsamt Heppenheim - Führerscheinstelle-.
Bitte Formular ausdrucken und unterschreiben- Persönliche Vorsprache oder durch Überbringer- Bitte mitbringen: EU-Führerschein, 1 Passfoto - Die Gebühr von 14,25 Euro kann direkt im Bürgerbüro gezahlt werden.-
Bitte beachten Sie, dass ein internationaler Führerschein nur ausgestellt werden kann, wenn Sie im Besitz eines (ab 01.01.99 ausgestellten) EU-Kartenführerscheins sind. Falls der EU-Führerschein noch nicht vorhanden ist, muss dieser gegen eine Gebühr von 24,00 Euro beantragt werden.
Online-Dienst
Terminvergabe Bürgerbüro Viernheim
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
niedrig
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt, in dem / der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Bergstraße - Fahrerlaubnisbehörde
Adresse
Postanschrift
Benzstraße 1
Postfach
64646 Heppenheim (Bergstraße)
Öffnungszeiten
Montag 07:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 07:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 09:30 - 18:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: fahrerlaubnis@kreis-bergstrasse.de
Kontaktperson
Frau Christine Stahan
Postanschrift
Benzstraße 1
64646 Heppenheim (Bergstraße)
Frau Margaretha Saritas
Postanschrift
Benzstraße 1
64646 Heppenheim (Bergstraße)
Frau Julia Dück
Postanschrift
Benzstraße 1
64646 Heppenheim (Bergstraße)
Frau Jutta Zimmermann
Postanschrift
Benzstraße 1
64646 Heppenheim (Bergstraße)
Formulare
Internationaler Führerschein (Antrag)
Stadt Viernheim - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Rathausparkplatz, Zufahrt Luisenstraße
Gebührenpflichtig
Haltestellen
- Haltestelle: Rathausstraße
Linien:- Bus: Linie Stadtbus
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Kettelerstraße 3
Postfach
68519 Viernheim
Öffnungszeiten
NUR MIT TERMIN
Montag – Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
Montag + Dienstag 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 13:00 - 19:00 Uhr
Samstag 10:00 - 12:00 Uhr
(24.12. + 31.12. geschlossen)
Bitte nutzen Sie bevorzugt unsere Online Terminvereinbarung.
Kontakt
Telefon: 115(Bitte nutzen Sie die Online-Terminvereinbarung Service Hotline 115 (ohne Vorwahl))
Telefax: 06204 988-387
E-Mail: buergerbuero@viernheim.de
Kontaktperson
Team Bürgerbüro (Bürgerberatung)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 115(Terminvereinbarung notwendig! Nutzen Sie die Online Terminvereinbarung. Hotline 115 ohne Vorwahl)
Fax: 06204 988-387
E-Mail: buergerbuero@viernheim.de
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldzahlung, Kontaktlos bezahlen, Maestro-Card, Bezahlsysteme, Bargeldlose Zahlung, Apple Pay, Visa Karte, Kreditkarten
Weitere Informationen
Im Bürgerbüro Viernheim ist eine Zahlung mit EC-Karte möglich.
Bitte nutzen Sie bevorzugt unsere Online Terminvereinbarung für Termine mit dem Bürgerbüro!
Bezahlmöglichkeiten: Some(Maestro-Card (Maestro ist ein internationaler (Keine Vorschläge) von Mastercard)), Some(ePayment), Some(Barzahlung), Some(Kontaktlos zahlen (Bezahldienste über NFC)), Some(Apple Pay (NFC Bezahldienst von Apple)), Some(Bargeldlose Zahlung (Bezeichnet das Übertragen von Zahlungsmitteln ohne Bargeld.)), Some(Visa Karte (Kreditkarten vom Typ Visa)), Some(Kreditkarten (Eine der Scheckkart, mit der bargeldlos bezahlt werden kann.))
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass, ggf. mit Meldebescheinigung
- gültiger EU- Führerschein
- ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild nach der PassV (45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
Hinweise für Bergstraße: Internationalen Führerschein beantragen
Bei Vertretung (nur möglich, wenn EU-Kartenführerschein vorhanden ist):
- Ausweisdokument des Bevollmächtigten
- formlose Vollmacht
- Ausweisdokument des Vollmachtgebers im Original (z.B. Personalausweis / Reisepass)
- ggf. aktuelle Meldebescheinigung
- EU-Kartenführerschein des Vollmachtgebers im Original
- aktuelles Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei).
Hinweise für Viernheim: Fahrerlaubnis: Internationaler Führerschein
- Formular
- EU-Führerschein
- 1 Passfoto (2 Passfotos, falls noch kein EU-Führerschein vorhanden ist)
- Personalausweis oder Reisepass
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Online-Dienste vorhanden: Nein
Hinweise für Viernheim: Fahrerlaubnis: Internationaler Führerschein
Voraussetzungen
- Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland
- Sie sind im Besitz eines EU-Kartenführerscheins
- Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein
Rechtsgrundlage(n)
- § 25 a Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 25 b Fahrerlaubnis- Verordnung (FeV)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Verfahrensablauf
Bitte beantragen Sie einen internationalen Führerschein bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (in der Regel die des Wohnortes)
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer richtet sich je nach Auslastung der jeweiligen Fahrerlaubnisbehörde.
Kosten
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (Gebührennummern 207 und 126.2).
Hinweise für Viernheim: Fahrerlaubnis: Internationaler Führerschein
14,25 Euro + 24 Euro (falls EU-Führerschein noch nicht vorhanden)
16,85 Euro Zusendung per Einschreiben
Hinweise (Besonderheiten)
- Auswärtiges Amt (Stichwort Führerschein)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Hinweise für Bergstraße: Internationalen Führerschein beantragen
Der internationale Führerschein wird nicht verlängert, sondern nach Ablauf neu ausgestellt.
Bemerkungen
Hinweise für Viernheim: Fahrerlaubnis: Internationaler Führerschein
Nur mit Termin!
Beachten Sie die aktuelle Hinweise unter: www.viernheim.de/corona
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 18.11.2022
Stichwörter
internationaler Führerschein, Fahrausweis, International, Ausland, Pariser Abkommen, Lappen, Fahrerlaubnis, Wiener Abkommen, Führerschein, Übersetzung