Mietwohnraum mit Belegungsbindung Förderung

    Förderung Altenwohnungen als Mietwohnungen

    Beschreibung

    Als Träger für den Neubau, Aus- und Umbau von Altenwohnungen oder Wohngruppen bzw. Wohngemeinschaften für Senioren können Sie staatliche Fördermittel im Hessischen Mietwohnungsbauprogramm erhalten.

    Zuständigkeit

    Die örtliche Wohnraumförderstelle.

    Ansprechpartner

    Stadt Viernheim - Amt für Soziales und Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Kettelerstraße 3

    68519 Viernheim

    (Altes Rathaus)

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Am Neuen Markt
    Anzahl der Stellplätze: 110
    Gebührenpflichtig

    Haltestellen

    • Haltestelle: Rathausstraße / Fußgängerzone
      Linien:
      • Bus: Linie Linie 612

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich: Some()

    Kontakt

    Telefon: 06204 988-0(Zentrale Rufnummer für Heiraten in Viernheim 06204 988-333)

    Telefax: 06204 988-384

    Kontaktperson

    • Herr Rudolf Haas (Amtsleitung Amt für Soziales und Standesamt)
      Hausanschrift

      Kettelerstraße 3

      68519 Viernheim

      Telefon Festnetz: 06204 988-226

      Fax: 06204 988-384

      E-Mail: RHaas@viernheim.de

    • Herr Rachid Loukhnati (Kontaktperson für Geflüchtete in allen Lebenslagen)
      Hausanschrift

      Kettelerstraße 3

      68519 Viernheim

      Telefon Festnetz: 06204 988-349

      Fax: 06204 988-384

      E-Mail: RLoukhnati@viernheim.de

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Kontaktlos bezahlen, Bargeldzahlung, Bargeldlose Zahlung, Bezahlsysteme

    Weitere Informationen

    Bezahlmöglichkeiten: Some(Bargeldlose Zahlung (Bezeichnet das Übertragen von Zahlungsmitteln ohne Bargeld.)), Some(ePayment), Some(Kontaktlos zahlen (Bezahldienste über NFC)), Some(Barzahlung)

    Stichwörter

    Heirat, Sozialamt, Sozialhilfeantrag, Standesamt

    Version

    Technisch geändert am 16.04.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    • Die geförderte Wohnung unterliegt 20 Jahre Mietpreis und Belegungsbindungen zu Gunsten von Haushalten, deren Einkommen bestimmte Einkommensgrenzen nicht übersteigt.
    • Die Größe der Wohnung muss der Größe des Mieterhaushalts angemessen sein.
    • Minimum Eigenleistung: 15 Prozent der Gesamtkosten.
    • Mit den Bauarbeiten darf vor Erteilung einer Förderzusage noch nicht begonnen worden sein.
       

    Hinweis:
    Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 22.10.2008

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Altenwohnung, Förderung, Mietwohnungen, Wohnraumförderung, Umbau, Wohnungsbauförderung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019