Verwendung des kommunalen Wappens GenehmigungOnline erledigen

    Verwendung eines kommunalen Wappens beantragen

    Wenn Sie das Wappen einer Kommune verwenden möchten, dann brauchen Sie dafür eine Genehmigung.

    Beschreibung

    Das Wappen einer Gemeinde, einer Stadt oder eines Landkreises darf nur mit der Genehmigung der betreffenden Kommune verwen-det werden.

    Aus dem Antrag und einem beizufügenden Entwurf der beabsichtig-ten Darstellung des Wappens muss ersichtlich sein, in welcher Form und zu welchem Zweck es verwendet werden soll.

    Gelegentliche Darstellungen des Wappens zu Schmuckzwecken bei Tagungen, Festlichkeiten und ähnlichen Anlässen können formlos beantragt werden.
    Die Verwendung des Wappens darf die berechtigten Interessen der Kommune nicht beeinträchtigen.
     

    Online-Dienst

    Beantragung Verwendung des Stadtwappens

    ID: L100001_390759837

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Viernheim - Abteilung Zentrale Dienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Alten Weinheimer Weg 1

    68519 Viernheim

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    Informationen zu unseren Öffnungszeiten finden Sie unter www.viernheim.de

    Telefonisch ist das Bürgerbüro unter der Hotline 115 (ohne Vorwahl) zu erreichen.

    PERSÖNLICHE VORSPRACHE NUR NACH TERMIN MÖGLICH.

    Termine für das Bürgerbüro bitte unter  Online Terminvereinbarung.

    Zentrale Rufnummern:

    Bürgerbüro:115 (ohne Vorwahl)
    Zentrale:+49 6204 988-0
    Standesamt:+49 6204 988-333
    Ordnungsamt:+49 6204 988-444
    Volkshochschule:+49 6204 988-400
    Musikschule:+49 6204 988-403
    Bürgerkommune:+49 6204 988-412

    Weitere Informationen unter:  Kontakt & Öffnungszeiten | www.viernheim.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 25.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Die erforderlichen Unterlagen sind abhängig von der jeweiligen kommunalen Satzung.

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für die Beantragung sind abhängig von der jeweiligen kommunalen Satzung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsgrundlage ist die kommunale Satzung der jeweiligen Kommune

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    • Beantragen Sie die Verwendung des Wappens bei der Ver-waltung der Kommune, deren Wappen Sie verwenden möchten.
    • Die Kommune entscheidet über den Antrag und gibt Ihnen die Entscheidung bekannt.
    • Die Einzelheiten des Verfahrens bestimmt die Kommune im Rahmen derer kommunalen Satzung.
       

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 14 Werktage

    Kosten

    Die Gebühren sind abhängig von der jeweiligen kommunalen Gebührenordnung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Auch ein abgewandeltes oder stilisiertes Wappen, das mit dem Wappen einer Kommune verwechselt werden kann, darf nur mit der Genehmigung der betreffenden Kommune verwendet werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Koordinierungsstelle OZG Kommunal am 06.04.2023

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2023

    Stichwörter

    Wappen, Gemeindewappen, Stadtwappen, Landkreiswappen, Kommunal, Fahnen, Marken, Flaggen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de