Kommunale Sporthallen und Sportplätzen kostenfreie Nutzung erlauben für gemeinnützige Sportvereine und -verbände
Für die Nutzung einer nicht öffentlich zugänglichen Sportstätte, wenden Sie sich an Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Beschreibung
Wenn Sie als Sportverein oder -verband eine nicht öffentlich zugängliche Sportstätte für ihren Übungs- und Wettkampfbetrieb nutzen möchten, benötigen Sie einen Nutzungsvertrag mit der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Stadt Viernheim - Kultur- und Sportamt
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Rathausparkplatz, Zufahrt Luisenstraße
Gebührenpflichtig
Haltestellen
- Haltestelle: Rathausstraße
Linien:- Bus: Linie Stadtbus
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Ab sofort gelten für die Rathaus-Verwaltung folgende Servicezeiten:
Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Telefonisch ist das Bürgerbüro unter der Hotline 115 (ohne Vorwahl) zu erreichen.
PERSÖNLICHE VORSPRACHE NUR NACH TERMIN MÖGLICH.
Termine für das Bürgerbüro bitte unter Online Terminvereinbarung.
Zentrale Rufnummern:
Bürgerbüro:115 (ohne Vorwahl)
Zentrale:+49 6204 988-0
Standesamt:+49 6204 988-333
Ordnungsamt:+49 6204 988-444
Volkshochschule:+49 6204 988-400
Musikschule:+49 6204 988-403
Bürgerkommune:+49 6204 988-412
Weitere Informationen unter: Kontakt & Öffnungszeiten | www.viernheim.de
Kontakt
Telefon: 06204 988208
E-Mail: SSchneider@viernheim.de
Kontaktperson
Herr Stephan Schneider (Amtsleitung Kultur - und Sportamt)
Herr Jan Krasko (Abteilungsleitung Abteilung Sport, Freizeit und Städtepartnerschaften)
Frau Theresa Ritzert (Veranstaltungsmanagement, Sportentwicklungsplanung)
Frau Luise Dieter ((Sport-) Vereinsförderung, Sportabzeichen, Sportlerehrung, Inklusion)
Frau Miriam Prenz (Kultur, Stadtmarketing)
Internet
erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen Sie einreichen müssen, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.
Voraussetzungen
Welche Voraussetzungen für die Nutzung der Sportstätte erfüllt werden müssen, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.
Verfahrensablauf
Über das Vergabeverfahren und die Vergabebedingungen unterrichtet Sie Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Sporthallennutzung, Sporthalle Belegung, Sporthalle Vermietung, Sporthallenbenutzung, Sporthalle, Sporthallenbelegung, Sportplatz, Gemeindehalle, Mehrzweckhalle