Kommunale Förderung für Vereine Bewilligung

    Vereinsförderung beantragen auf Kommunalebene

    In vielen Kommunen können Sie für Ihren Verein finanzielle oder materielle Förderungen erhalten.

    Beschreibung

    Einige Kommunen haben die Möglichkeit Ihre Vereinskultur zu unterstützen und fördern diese. Dies kann auf zwei verschiedene Arten erfolgen:

    • Finanzielle Förderungen sind z.B. Zuschüsse für Baumaßnahmen oder pro Mitglied
    • Materielle Förderungen sind z.B. die Vergünstigung oder kostenlose Nutzung von Räumlichkeiten oder Sportanlagen

    Die Höhe der Förderung ist individuell.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Stadt Viernheim - Kultur- und Sportamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Kettelerstraße 3

    68519 Viernheim

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Rathausparkplatz, Zufahrt Luisenstraße
    Gebührenpflichtig

    Haltestellen

    • Haltestelle: Rathausstraße
      Linien:
      • Bus: Linie Stadtbus

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    Ab sofort gelten für die Rathaus-Verwaltung folgende Servicezeiten:

    Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
    Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
    Mittwoch von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

    Telefonisch ist das Bürgerbüro unter der Hotline 115 (ohne Vorwahl) zu erreichen.

    PERSÖNLICHE VORSPRACHE NUR NACH TERMIN MÖGLICH.

    Termine für das Bürgerbüro bitte unter  Online Terminvereinbarung.

    Zentrale Rufnummern:

    Bürgerbüro:115 (ohne Vorwahl)
    Zentrale:+49 6204 988-0
    Standesamt:+49 6204 988-333
    Ordnungsamt:+49 6204 988-444
    Volkshochschule:+49 6204 988-400
    Musikschule:+49 6204 988-403
    Bürgerkommune:+49 6204 988-412

    Weitere Informationen unter:  Kontakt & Öffnungszeiten | www.viernheim.de

    Kontakt

    Telefon: 06204 988208

    E-Mail: SSchneider@viernheim.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 06.06.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Förderungen bedingen meist einen schriftlichen Antrag. Welche weiteren Unterlagen und Nachweise erforderlich sind, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.

    Hinweise für Viernheim: Vereinsförderung beantragen

    Weitere Informationen unter  Vereinsförderung | www.viernheim.de

    Voraussetzungen

    In der Regel sind nachfolgende Voraussetzungen zur Antragstellung notwendig.

    Der Verein

    • hat den Sitz in der Kommune
    • ist im Vereinsregister gemeldet.

    Verfahrensablauf

    • Der Antrag muss schriftlich bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
    • Die Bewilligung erfolgt durch einen schriftlichen Bescheid.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 03.01.2023

    Stichwörter

    Förderung, Beihilfe, Zuwendungen, Unterstützung, Gemeinde, Kommune, Gemeinschaft, Verein

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English