elektronischer Identitätsnachweis Aktivierung

    elektronischer Identitätsnachweis Aktivierung

    Sie wollen den Online-Ausweis Ihres Personalausweises nachträglich aktivieren lassen? Dies können Sie bei Ihrer Personalausweisbehörde vornehmen. Ab wann Sie den Online-Ausweis einfach selbst aktivieren lassen können, wird auf www.personalausweisportal.de bekannt gegeben.

    Beschreibung

    Der Online-Ausweis ermöglicht es Ihnen, digital angebotene Verwaltungsleistungen und geschäftliche Dienstleistungen online zu erledigen. Das Online-Ausweisen ist durch einen Chip in Ihrer Ausweiskarte möglich, sofern der Online-Ausweis aktiviert ist. Seit 2017 ist dieser Chip standardmäßig in Ausweisen für Bürgerinnen und Bürger, die bei Antragstellung älter als 16 Jahre waren, aktiviert.

    Wenn Sie einen neuen Personalausweis beantragen und Sie älter als 16 Jahre sind, können Sie den Online-Ausweis einfach selbst, durch das Setzen Ihrer selbstgewählten, sechsstelligen PIN aktivieren. Alle Informationen dazu erhalten Sie postalisch in Ihrem sogenannten "PIN-Brief". Ihre selbstgewählte, sechsstellige PIN können Sie beim Abholen des Ausweises sowie später im Bürgeramt oder in Apps für den Online-Ausweis, wie zum Beispiel der AusweisApp2 setzen.

    Wer den Online-Ausweis nutzen möchte, ihn aber erst noch aktivieren muss, kann das auch online auf der Internetseite www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de erledigen. Der Code für die Aktivierung und die neue PIN für den Online-Ausweis kommen per Post nach Hause. Servicetipp: Besonders einfach und schnell nutzen Sie den Online-Dienst mit Ihrem Smartphone.

    Eine nachträgliche Aktivierung des Online-Ausweises wird nach wie vor auch von der zuständigen Personalausweisbehörde vorgenommen. Bitte kontaktieren Sie Ihre Behörde wegen eines Termins. Den Ausweis müssen Sie zum Termin mitbringen.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Bürgermeisterin oder Bürgermeister bzw. Oberbürgermeisterin oder Oberbürgermeister) bzw. dem Bürgeramt Ihres Wohnortes.

    Ansprechpartner

    Stadt Viernheim - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Kettelerstraße 1B

    68519 Viernheim

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Rathausparkplatz, Zufahrt Luisenstraße
    Gebührenpflichtig

    Haltestellen

    • Haltestelle: Rathausstraße
      Linien:
      • Bus: Linie Stadtbus

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Kettelerstraße 3

    Postfach

    68519 Viernheim

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    NUR MIT TERMIN

    Montag – Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
    Montag + Dienstag 13:00 - 16:00 Uhr
    Mittwoch 13:00 - 19:00 Uhr
    Samstag 10:00 - 12:00 Uhr
    (24.12. + 31.12. geschlossen)

    Bitte nutzen Sie bevorzugt unsere Online Terminvereinbarung.

    Kontakt

    Telefon: 115(Bitte nutzen Sie die Online-Terminvereinbarung Service Hotline 115 (ohne Vorwahl))

    Telefax: 06204 988-387

    E-Mail: buergerbuero@viernheim.de

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldzahlung, Kontaktlos bezahlen, Maestro-Card, Bezahlsysteme, Bargeldlose Zahlung, Apple Pay, Visa Karte, Kreditkarten

    Weitere Informationen

    Im Bürgerbüro Viernheim ist eine Zahlung mit EC-Karte möglich.
    Bitte nutzen Sie bevorzugt unsere Online Terminvereinbarung für Termine mit dem Bürgerbüro!


    Bezahlmöglichkeiten: Some(Maestro-Card (Maestro ist ein internationaler (Keine Vorschläge) von Mastercard)), Some(ePayment), Some(Barzahlung), Some(Kontaktlos zahlen (Bezahldienste über NFC)), Some(Apple Pay (NFC Bezahldienst von Apple)), Some(Bargeldlose Zahlung (Bezeichnet das Übertragen von Zahlungsmitteln ohne Bargeld.)), Some(Visa Karte (Kreditkarten vom Typ Visa)), Some(Kreditkarten (Eine der Scheckkart, mit der bargeldlos bezahlt werden kann.))

    Version

    Technisch geändert am 16.06.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis

    Voraussetzungen

    Sie sind im Besitz eines deutschen Personalausweises.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie zum Zeitpunkt der Beantragung Ihres neuen Ausweisdokuments mindestens 16 Jahre alt waren, ist Ihr Online-Ausweis in der Regel bereits aktiviert. Einsatzbereit wird er durch das Setzen der selbstgewählten, sechsstelligen PIN. Hierzu gehen Sie wie folgt vor:

    • Nach Beantragung eines neuen Personalausweises erhalten Sie den sogenannten "PIN-Brief" per Post.
      • Folgen Sie den Anweisungen im Brief zum Setzen Ihrer individuellen PIN für den Online-Ausweis. Das Setzen der PIN ist in Ihrem Bürgeramt direkt bei der Abholung des Ausweises sowie jederzeit über Apps für den Online-Ausweis, wie zum Beispiel der AusweisApp2, möglich.

    Wenn Sie die Online-Ausweisfunktion nachträglich aktivieren lassen wollen, wird Ihnen im Bürgeramt kostenfrei geholfen. Alternativ können Sie online und kostenfrei einen PIN-Rücksetzbrief bestellen. Er wird an Ihre deutsche Meldeadresse zugestellt und enthält einen Aktivierungscode, einen QR-Code und eine neue PIN. Damit können Sie Ihren Online-Ausweis selbst aktivieren und ihn mit neuer PIN sofort nutzen.

    Fristen

    Es gibt keine Fristen für Sie.

    Kosten

    Durch das Aktivieren des Online-Ausweises entstehen keine Kosten für Sie.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Informationen über den Personalausweis und den Online-Ausweis erhalten Sie auf der nachstehenden Internetseite:

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 04.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English