Förderung des Breitensports
Beschreibung
Förderung der unterschiedlichen Bereiche im Breitensport einschl. Prävention und Gesundheitsförderung durch Sport in Hessen.
Zuständigkeit
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
Abteilung Sport
Postfach 3167
65021 Wiesbaden
Ansprechpartner
Stadt Viernheim - Kultur- und Sportamt
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Rathausparkplatz, Zufahrt Luisenstraße
Gebührenpflichtig
Haltestellen
- Haltestelle: Rathausstraße
Linien:- Bus: Linie Stadtbus
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Ab sofort gelten für die Rathaus-Verwaltung folgende Servicezeiten:
Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Telefonisch ist das Bürgerbüro unter der Hotline 115 (ohne Vorwahl) zu erreichen.
PERSÖNLICHE VORSPRACHE NUR NACH TERMIN MÖGLICH.
Termine für das Bürgerbüro bitte unter Online Terminvereinbarung.
Zentrale Rufnummern:
Bürgerbüro:115 (ohne Vorwahl)
Zentrale:+49 6204 988-0
Standesamt:+49 6204 988-333
Ordnungsamt:+49 6204 988-444
Volkshochschule:+49 6204 988-400
Musikschule:+49 6204 988-403
Bürgerkommune:+49 6204 988-412
Weitere Informationen unter: Kontakt & Öffnungszeiten | www.viernheim.de
Kontakt
Telefon: 06204 988208
E-Mail: SSchneider@viernheim.de
Kontaktperson
Herr Sascha Niebler (Sport, Sportstättenvergabe, (Sport)-Vereinsförderung, Sportentwicklungsplanung)
Herr Stephan Schneider (Amtsleitung Kultur - und Sportamt)
Herr Jan Krasko (Abteilungsleitung Abteilung Sport, Freizeit und Städtepartnerschaften)
Frau Theresa Ritzert (Veranstaltungsmanagement, Sportentwicklungsplanung)
Frau Luise Dieter ((Sport-) Vereinsförderung, Sportabzeichen, Sportlerehrung, Inklusion)
Frau Miriam Prenz (Kultur, Stadtmarketing)
Internet
erforderliche Unterlagen
- Formloser Antrag
- Projektbeschreibung
- Kosten- und Finanzierungsplan
Voraussetzungen
In den Anträgen muss nachgewiesen werden, dass die Situation des Breiten- und Gesundheitssports in Hessen nachhaltig verbessert wird.
Gefördert werden können nur Projekte und Maßnahmen von herausragender und beispielgebender Bedeutung, die mit dem Landessportbund Hessen und anderen beteiligten Institutionen abgestimmt sind. Förderungen erfolgen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel; ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Rechtsgrundlage(n)
Artikel 62 a Hessische Verfassung
Rechtsbehelf
Gegen einen Zuwendungsbescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Hessischen Ministerium des Innern und für Sport einzureichen.
Verfahrensablauf
Antragsstellung durch hessische Sportfachverbände, hessische Sportvereine und andere Sportorganisationen. Der in der Regel formlosen Antragstellung sind Projektbeschreibungen und Kosten- und Finanzierungspläne beizulegen.
Bearbeitungsdauer
Zeitnah.
Bemerkungen
- http://www.innen.hessen.de/sportKeine weiteren Hinweise vorhanden
- http://www.dosb.deKeine weiteren Hinweise vorhanden
- http://www.landessportbund-hessen.deKeine weiteren Hinweise vorhanden
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 19.07.2016