Breitensport Förderung

    Förderung des Breitensports

    Beschreibung

    Förderung der unterschiedlichen Bereiche im Breitensport einschl. Prävention und Gesundheitsförderung durch Sport in Hessen.

    Zuständigkeit

    Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
    Abteilung Sport
    Postfach 3167
    65021 Wiesbaden

    Ansprechpartner

    Stadt Viernheim - Kultur- und Sportamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Kettelerstraße 3

    68519 Viernheim

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Rathausparkplatz, Zufahrt Luisenstraße
    Gebührenpflichtig

    Haltestellen

    • Haltestelle: Rathausstraße
      Linien:
      • Bus: Linie Stadtbus

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    Ab sofort gelten für die Rathaus-Verwaltung folgende Servicezeiten:

    Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
    Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
    Mittwoch von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

    Telefonisch ist das Bürgerbüro unter der Hotline 115 (ohne Vorwahl) zu erreichen.

    PERSÖNLICHE VORSPRACHE NUR NACH TERMIN MÖGLICH.

    Termine für das Bürgerbüro bitte unter  Online Terminvereinbarung.

    Zentrale Rufnummern:

    Bürgerbüro:115 (ohne Vorwahl)
    Zentrale:+49 6204 988-0
    Standesamt:+49 6204 988-333
    Ordnungsamt:+49 6204 988-444
    Volkshochschule:+49 6204 988-400
    Musikschule:+49 6204 988-403
    Bürgerkommune:+49 6204 988-412

    Weitere Informationen unter:  Kontakt & Öffnungszeiten | www.viernheim.de

    Kontakt

    Telefon: 06204 988208

    E-Mail: SSchneider@viernheim.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 06.06.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Formloser Antrag
    • Projektbeschreibung
    • Kosten- und Finanzierungsplan

    Voraussetzungen

    In den Anträgen muss nachgewiesen werden, dass die Situation des Breiten- und Gesundheitssports in Hessen nachhaltig verbessert wird.

    Gefördert werden können nur Projekte und Maßnahmen von herausragender und beispielgebender Bedeutung, die mit dem Landessportbund Hessen und anderen beteiligten Institutionen abgestimmt sind. Förderungen erfolgen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel; ein Rechtsanspruch besteht nicht.

    Rechtsgrundlage(n)

    Artikel 62 a Hessische Verfassung

    Rechtsbehelf

    Gegen einen Zuwendungsbescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Hessischen Ministerium des Innern und für Sport einzureichen.

    Verfahrensablauf

    Antragsstellung durch hessische Sportfachverbände, hessische Sportvereine und andere Sportorganisationen. Der in der Regel formlosen Antragstellung sind Projektbeschreibungen und Kosten- und Finanzierungspläne beizulegen.

    Bearbeitungsdauer

    Zeitnah.

    Bemerkungen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 19.07.2016

    Version

    Technisch geändert am 30.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English