Einfache Melderegisterauskunft
Sie suchen eine Person und möchten deren Familienname, Vorname, Doktorgrad oder derzeitige Anschrift erfahren? Dann können Sie eine einfache Melderegisterauskunft beantragen.
Beschreibung
Im Rahmen einer einfachen Melderegisterauskunft erhalten Sie von der Meldebehörde Familienname, Vornamen (unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamen), Doktorgrad und derzeitige Anschriften zu der gesuchten Person. Ist die Person verstorben wird Ihnen dies mitgeteilt.
Ob Ihnen eine Meldebehörde eine Auskunft über die Daten der gesuchten Person erteilt, liegt in deren pflichtgemäßem Ermessen. Die einfache Melderegisterauskunft wird nicht erteilt, wenn eine Auskunftssperre im Melderegister eingetragen ist oder für die Meldebehörde Grund zu der Annahme besteht, dass hieraus eine Gefahr für schutzwürdige Interessen des Betroffenen oder einer anderen Person erwachsen kann.
Hinweise für Viernheim: Melderegisterauskunft
Melderegisterauskünfte für Privatpersonen
Sie planen ein Klassentreffen oder haben einen guten Freund/eine gute Freundin aus den Augen verloren. Wenn die Person in Viernheim gewohnt hat, so können Sie bei uns eine Melderegisterauskunft erhalten. Die Auskunft beinhaltet Angaben über Vor- und Familiennamen und aktuelle Anschrift.
Bitte senden Sie Ihre Anfrage an folgende Adresse:
Stadtverwaltung Viernheim
Bürgerbüro
Kettelerstr. 3
68519 Viernheim
Die Verwaltungsgebühr ist vorab zu zahlen
Gebühren
Die Verwaltungsgebühr beträgt 9 Euro.
Aufgrund der Vielzahl der eingehenden Anfragen, erteilen wir die Auskünfte nur nach vorheriger Einzahlung der Verwaltungsgebühr.
Bitte fügen Sie Ihrer Anfrage einen Verrechnungsscheck oder einen Einzahlungsbeleg bei.
Bankverbindung
Sparkasse Starkenburg
IBAN: DE30509514690003004010
BIC: HELADEF1HEP
Verwendungszweck: Private Melderegisterauskunft
Benötigte UnterlagenAngaben zur gesuchten Person:
- Vor- und Familienname
- letzte bekannte Adresse in Viernheim
- falls vorhanden Geburtsdatum und Geburtsort oder Alter
Melderegisterauskünfte für Wirtschaft und öffentliche Verwaltung
Internet-Portal für den Abruf von Melderegisterdaten
Es ist ab sofort möglich für berechtigte Anwender, über das Internet-Portal ZEMA (Zentrale einfache Melderegisterauskünfte) schnell und wirtschaftlich auf Melderegisterdaten zuzugreifen. Das Portal kann auch Adressketten bilden (z. Zt. Hessen und Bayern), welche den Suchaufwand in erheblichem Maße reduzieren:
Führt die Suchanfrage bei der Gemeinde A zu dem Ergebnis, dass die angefragte Person in die Gemeinde B verzogen ist, wird anschließend eine automatische Anfrage bei der Gemeinde B durchgeführt.
Falls Sie Interesse haben, Melderegisterauskünfte online abzufragen, können Sie Ihr persönliches Angebot unter ZEMA Hessen anfordern:
Bei jeder Abfrage wird auf strikte Einhaltung der datenschutzrechtlichen und anderer rechtlicher Bestimmungen geachtet und das ZEMA-Portal erfüllt die Anforderungen des novellierten Melderechtsrahmengesetzes.
Online-Dienst
Einfache Melderegisterauskunft Online
Online erledigen
Zahlungsweise
- Visa Karte
- giropay
- Paypal
Vertrauensniveau
niedrig
zuständige Stelle
Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person
Zuständigkeit
An die Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person.
Ansprechpartner
Stadt Viernheim - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Rathausparkplatz, Zufahrt Luisenstraße
Gebührenpflichtig
Haltestellen
- Haltestelle: Rathausstraße
Linien:- Bus: Linie Stadtbus
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Kettelerstraße 3
Postfach
68519 Viernheim
Öffnungszeiten
NUR MIT TERMIN
Montag – Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
Montag + Dienstag 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 13:00 - 19:00 Uhr
Samstag 10:00 - 12:00 Uhr
(24.12. + 31.12. geschlossen)
Bitte nutzen Sie bevorzugt unsere Online Terminvereinbarung.
Kontakt
Telefon: 115(Bitte nutzen Sie die Online-Terminvereinbarung Service Hotline 115 (ohne Vorwahl))
Telefax: 06204 988-387
E-Mail: buergerbuero@viernheim.de
Kontaktperson
Team Bürgerbüro (Bürgerberatung)
Hausanschrift
Fax: 06204 988-387
Telefon Festnetz: 115(Terminvereinbarung notwendig! Nutzen Sie die Online Terminvereinbarung. Hotline 115 ohne Vorwahl)
E-Mail: buergerbuero@viernheim.de
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldzahlung, Kontaktlos bezahlen, Maestro-Card, Bezahlsysteme, Bargeldlose Zahlung, Apple Pay, Visa Karte, Kreditkarten
Weitere Informationen
Im Bürgerbüro Viernheim ist eine Zahlung mit EC-Karte möglich.
Bitte nutzen Sie bevorzugt unsere Online Terminvereinbarung für Termine mit dem Bürgerbüro!
Bezahlmöglichkeiten: Some(Maestro-Card (Maestro ist ein internationaler (Keine Vorschläge) von Mastercard)), Some(ePayment), Some(Barzahlung), Some(Kontaktlos zahlen (Bezahldienste über NFC)), Some(Apple Pay (NFC Bezahldienst von Apple)), Some(Bargeldlose Zahlung (Bezeichnet das Übertragen von Zahlungsmitteln ohne Bargeld.)), Some(Visa Karte (Kreditkarten vom Typ Visa)), Some(Kreditkarten (Eine der Scheckkart, mit der bargeldlos bezahlt werden kann.))
Voraussetzungen
- Die von Ihnen gesuchte Person muss anhand Ihrer Angaben eindeutig identifiziert werden können. Das heißt, dass Sie bereits über Daten zum Betroffenen verfügen müssen. Dies sind in der Regel der Vor- und Familienname, frühere Namen, das Geburtsdatum, das Geschlecht oder eine Anschrift.
- Sie müssen bei der Anfrage erklären, dass Sie die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwenden.
- Sofern Sie die Daten für gewerbliche Zwecke verwenden, müssen Sie diese angeben.
- Es darf keine Auskunftssperre im Melderegister bestehen.
Rechtsgrundlage(n)
- § 44 Bundesmeldegesetz (BMG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Nummer 44 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Anlage 1 zur Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für SportKeine weiteren Hinweise vorhanden
Kosten
Es werden Gebühren nach Nr. 42 (Einwohnermeldewesen) des Verwaltungskostenverzeichnisses zur "Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport" erhoben.
Hinweise für Viernheim: Melderegisterauskunft
Verwaltungsgebühr 9.00 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen)
Bemerkungen
Hinweise für Viernheim: Melderegisterauskunft
Nur mit Termin!
Beachten Sie die aktuelle Hinweise unter:
www.viernheim.de/corona
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 14.07.2022