Wohngeld FeststellungOnline erledigen

    Wohngeld

    Beschreibung

    Wenn das Einkommen Ihres privaten Haushalts nicht ausreicht, um selbst die Kosten für Ihren Wohnraum zu tragen, können Sie einen Rechtsanspruch auf Wohngeld haben. Wohngeld wird für Mieter als Mietzuschuss, für Inhaber von Wohneigentum (Eigenheim, Eigentumswohnung) als Lastenzuschuss gewährt.

    Achtung:
    Das Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Gezahlt wird ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt worden ist.

    Maßgebend für die Höhe des Wohngeldes sind die Familiengröße, das Familieneinkommen und die Höhe der zu berücksichtigenden Miete bzw. Belastung. Die wohngeldfähige Miete umfasst die kalten Betriebskosten (sog. Brutto-Kaltmiete), nicht jedoch Umlagen für Heizung und Warmwasser.

    Ausgeschlossen von der Wohngeldzahlung sind u. a. Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II und SGB XII, wenn bei deren Berechnung bereits Unterkunftskosten eingerechnet sind.

    Online-Dienste

    Lastenzuschuss Erhöhungsantrag online

    ID: L100001_398317241

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    Vertrauensniveau

    unbestimmt

    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Lastenzuschuss Erstantrag online

    ID: L100001_391397760

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    Vertrauensniveau

    unbestimmt

    Sprache

    Englisch

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    Lastenzuschuss Weiterleistungsantrag online

    ID: L100001_396847417

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    Vertrauensniveau

    unbestimmt

    Sprache

    Englisch

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    Mietzuschuss Erhöhungsantrag online

    ID: L100001_395941020

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    Vertrauensniveau

    unbestimmt

    Sprache

    Englisch

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    Sprache: de

    Mietzuschuss Erstantrag online

    ID: L100001_391397759

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    Vertrauensniveau

    unbestimmt

    Sprache

    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

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    Sprache: de

    Mietzuschuss Weiterleistungsantrag online

    ID: L100001_396847416

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    Vertrauensniveau

    unbestimmt

    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    An die Wohngeldstelle Ihrer Kreisfreien Stadt oder Ihres Landkreises. In den Städten Bad Homburg vor der Höhe, Fulda, Hanau, Marburg, Rüsselsheim und Wetzlar wenden Sie sich bitte anstatt an den Landkreis an die Wohngeldstelle vor Ort.

    Eine Liste der Wohngeldstellen in Hessen erhalten Sie als Download (pdf) auf der Seite des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung. Dort finden Sie auch den Link zu einem (unverbindlichen) Online-Wohngeldrechner.

    • Wohngeld
      (Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen)

    Hinweise für Bergstraße: Wohngeld

    Die Antragsformulare erhalten Sie bei jeder Stadt- und Gemeindeverwaltung des Kreises Bergstraße oder können hier ausgedruckt werden. Die vollständig ausgefüllten Unterlagen können Sie ebenfalls bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung abgeben. Von dort werden diese umgehend an den Kreis Bergstraße weitergeleitet.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Bergstraße - Wohngeldbehörde

    Adresse

    Postanschrift

    Graben 15

    64646 Heppenheim (Bergstraße)

    Öffnungszeiten

    Dienstag 08:30 - 11:30 Uhr
    Donnerstag 08:30 - 11:30 Uhr
    Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

    Den für Sie zuständigen Mitarbeiter finden Sie unter unseren Telefonkontakten A-Z zum Download als pdf:

    Telefonkontakte A-Z der Wohngeldbehörde ab 05.02.2024.pdf

    Kontakt

    Telefax: 06252 15-5629

    E-Mail: wohngeld@kreis-bergstrasse.de

    Kontaktperson

    Formulare

    Wohngeld - Antrag - Mietzuschuss
    Wohngeld - Antrag - Lastenzuschuss

    Version

    Technisch geändert am 06.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Viernheim - Amt für Soziales und Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Kettelerstraße 3

    68519 Viernheim

    (Altes Rathaus)

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Am Neuen Markt
    Anzahl der Stellplätze: 110
    Gebührenpflichtig

    Haltestellen

    • Haltestelle: Rathausstraße / Fußgängerzone
      Linien:
      • Bus: Linie Linie 612

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    Kontakt

    Telefon: 06204 988-0(Zentrale Rufnummer für Heiraten in Viernheim 06204 988-333)

    Telefax: 06204 988-384

    Kontaktperson

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldzahlung, Kontaktlos bezahlen, Bezahlsysteme, Bargeldlose Zahlung

    Weitere Informationen

    Bezahlmöglichkeiten: Some(Kontaktlos zahlen (Bezahldienste über NFC)), Some(Bargeldlose Zahlung (Bezeichnet das Übertragen von Zahlungsmitteln ohne Bargeld.)), Some(Barzahlung), Some(ePayment)

    Stichwörter

    Heirat, Sozialamt, Sozialhilfeantrag, Standesamt

    Version

    Technisch geändert am 13.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Antragsformulare sowie Informationen über die von Ihnen zu erbringenden Nachweise zum Einkommen und zur Miete oder Belastung erhalten Sie bei Ihrer Wohngeldstelle.

    Formulare

    Hinweise für Viernheim: Wohngeld

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ausführliche Informationen erhalten Sie in der vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen unter "Wohngeld" veröffentlichten Internetseite.

    Unterstützende Institutionen

    Hinweise für Viernheim: Wohngeld

    Kreis Bergstraße Bearbeitung

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 10.07.2013

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Wohngeldhöhe, Mietzuschuss, Wohngeldstelle, Wohnbeihilfe, Wohnung, Wohngeldbescheid, Wohnungsamt, Wohngeld, Wohngeldgesetz

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de