Sonderrufnummern Einrichtung eines bundesweiten Hilfetelefons „Gewalt gegen Frauen“

    Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen

    Das bundesweite Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" unter der kostenfreien Nummer 08000 116 016 leistet Erst- und Krisenunterstützung. Bei Gewalt gegen Frauen gibt es Rat und Hilfe rund um die Uhr an sieben Tagen der Woche, anonym, in insgesamt 18 Sprachen, barrierefrei. 

    Beschreibung

    Wenn Sie als Frau von körperlicher oder psychischer Gewalt betroffen sind, bietet Ihnen das Hilfetelefon eine kostenlose Erstberatung und Informationen zu möglichen Hilfen. Das Hilfetelefon wendet sich insbesondere an:

    • Frauen, die von Gewalt betroffen oder bedroht sind,
    • Personen aus dem sozialen Umfeld von Frauen, die von Gewalt betroffen oder bedroht sind,
    • Personen, die bei ihrer beruflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeit, z.B. Beratung, Unterstützung oder Intervention, mit Gewalt gegen Frauen konfrontiert sind.

    Das Angebot des Hilfetelefons ist barrierefrei und mehrsprachig. Sie erhalten telefonische Beratung, Information und bei Bedarf Weitervermittlung an Unterstützungseinrichtungen vor Ort durch qualifizierte weibliche Fachkräfte. Die Hilfeleistung erfolgt anonym, vertraulich und wird auch per E-Mail und Chat angeboten. Eine Beratung in deutscher Gebärdensprache wird ebenfalls angeboten.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben.

    Zuständigkeit

    Sie erreichen das Hilfetelefon unter der kostenlosen Rufnummer 08000 116 016 rund um die Uhr, auch an Wochenenden und Feiertagen - an 365 Tagen im Jahr.

    Auf der Internetseite https://www.hilfetelefon.de/das-hilfetelefon/beratung/e-mail-beratung.html können Sie auch eine Beratung per E-Mail, per Chat oder in Gebärdensprache erhalten.

    Ansprechpartner

    Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben - Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen

    Adresse

    Hausanschrift

    Sibille-Hartmann-Straße 2-8

    50969 Köln

    Öffnungszeiten

    Täglich 00:00 - 24:00

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 8000 116016

    E-Mail: info@hilfetelefon.de

    Version

    Technisch geändert am 10.04.2013

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Viernheim - Gleichstellungsbeauftragte

    Adresse

    Hausanschrift

    Kettelerstraße 3

    68519 Viernheim

    (Altes Rathaus)

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Am Neuen Markt
    Anzahl der Stellplätze: 110
    Gebührenpflichtig

    Haltestellen

    • Haltestelle: Rathausstraße / Fußgängerzone
      Linien:
      • Bus: Linie Linie 612

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    Informationen zu unseren Öffnungszeiten finden Sie unter www.viernheim.de

    Telefonisch ist das Bürgerbüro unter der Hotline 115 (ohne Vorwahl) zu erreichen.

    PERSÖNLICHE VORSPRACHE NUR NACH TERMIN MÖGLICH.

    Termine für das Bürgerbüro bitte unter  Online Terminvereinbarung.

    Zentrale Rufnummern:

    Bürgerbüro:115 (ohne Vorwahl)
    Zentrale:+49 6204 988-0
    Standesamt:+49 6204 988-333
    Ordnungsamt:+49 6204 988-444
    Volkshochschule:+49 6204 988-400
    Musikschule:+49 6204 988-403
    Bürgerkommune:+49 6204 988-412

    Weitere Informationen unter:  Kontakt & Öffnungszeiten | www.viernheim.de

    Kontakt

    Telefon: 06204 988364

    E-Mail: BHerbold@viernheim.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 13.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Wichtige Dinge, die jedoch bei einer Flucht hilfreich sein können sind:

    • Ausweise, Pässe, Krankenversicherungskarten von sich selbst und den Kindern,

    • Geburts- und Heiratsurkunden,

    • Kontounterlagen, Scheckkarten, Geld,

    • Mietvertrag, Arbeitsvertrag, Bescheide von Arbeits- und Sozialamt, Rentenversicherung,

    • Sorgerechtsentscheide,

    • erforderliche Medikamente, ärztliche Atteste,
    • Kleidung, Hygieneartikel, Schulsachen und Spielzeug der Kinder, persönliche Briefe oder Aufzeichnungen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen

    Unterstützende Institutionen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Serviceteam BMFSFJ Themengruppe B Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 12.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 01.04.2024

    Stichwörter

    Gewalt gegen Frauen mit Beeinträchtigung oder Behinderung und Gewalt gegen ältere Frauen, Vergewaltigung, psychische Gewalt, physische und sexualisierte Gewalt außerhalb von Beziehungen, Frauenhandel, Genitalverstümmelung, Zwangsprostitution, Häusliche Gewalt, KO-Tropfen, Gewalt im Namen der Ehre, Gewalt im Rahmen von Prostitution, Gewalt in der Familie, Sorgentelefon, Beziehungestaten, Ehrenmord, Gewalt im Namen der "Ehre", Sexuelle Belästigung im öffentlichen Raum, Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz, Zwangsverheiratung, physische und sexualisierte Gewalt innerhalb von Beziehungen, Ehegewalt, Gewalt, Gewalt in Pflegesituationen, Gewalt in der Ehe, Gewalt gegen Frauen, Stalking

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de