Wohnungssicherung Beratung

    Obdachlosenhilfe

    Beschreibung

    Die wesentliche Aufgabe der Obdachlosenhilfe ist es, Menschen in besonders schwierigen sozialen Situationen, in finanziellen Notlagen oder in Wohnungsfragen zu helfen. Es werden umfassende Beratungen, persönliche Betreuung, finanzielle Unterstützung und Hilfen in sozialen Einrichtungen gewährt.

    Zuständigkeit

    Auskünfte erhalten Sie über das Sozialamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt

    Ansprechpartner

    Gemeinde Rimbach - Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 1

    64668 Rimbach

    Parkmöglichkeiten

    Frauenparkplatz: Rathausparkplatz
    Anzahl der Stellplätze: 4
    Gebührenfrei

    Behindertenparkplatz: Rathausparkplatz
    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Mutter- und Kindparkplatz: Rathausparkplatz
    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 8:00 – 12:30 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr Dienstag 8:00 – 12:30 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr Mittwoch 8:00 – 12:00 Uhr Donnerstag 8:00 – 12:30 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr Freitag 8:00 – 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06253 809-20

    E-Mail: ordnungsamt@rimbach-odw.de

    Version

    Technisch geändert am 03.09.2014

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Meldebescheinigung

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Obdachlosenhilfe, Obdachloser, Bettler, Obdachlosigkeit, Obdachlose, Obdachlosenangelegenheiten, Clochard

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de