Wohnsitz Anmeldung als HauptwohnsitzOnline erledigen

    Wohnung - Anmeldung als Hauptwohnung

    Sie möchten eine Wohnung beziehen? Dann müssen Sie sich anmelden.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich anmelden.

    Sie brauchen sich nicht bei der Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die bisherige Wohnung lag, abmelden.

    Wenn (eine) Ihre(r) Nebenwohnung(en) zu Ihrer Hauptwohnung wird, müssen Sie diese Statusänderung(en) der zuständigen Meldebehörde mitteilen.

    Online-Dienste

    Statuswechsel einer Wohnung

    Beschreibung

    Statuswechsel einer Wohnung

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Voranmeldung eines Zuzugs

    Beschreibung

    Voranmeldung eines Zuzugs

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegtder zuständige Meldebehörde der alleinigen Wohnung bzw. die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die für die alleinige Wohnung zuständige Meldebehörde bzw. die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt.

    Ansprechpartner

    Einwohnerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    69509 Mörlenbach

    Parkmöglichkeiten

    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bitte beachten Sie die geänderten Sprechzeiten im Standesamt  weiter unten.

    __________________________

    Einwohnerservice:

    Montag und Freitag: 07:30 bis
    12:00 Uhr
    Dienstag: 07:30 bis 12:00 Uhr
    und 13:00 bis 18:00 Uhr
    Donnerstag: 07:30 bis 12:00 Uhr
    und 13:00 bis 17:00
    Uhr
    Mittwoch: geschlossen

    Um Wartezeiten zu
    vermeiden, besteht
    nach wie vor die
    Möglichkeit, einen
    individuellen Termin
    zu buchen: 
    https://tevis.ekom21.de/mah/.

    Kontakt

    Telefon: 115(Oder siehe Ansprechpartner unten)

    Telefax: 06209 808-49

    E-Mail: einwohnerservice@moerlenbach.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Wohnungsgeberbestätigung
    Vollmacht zur Anmeldung eines Wohnsitzes
    Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzuges eines minderjährigen Kindes gem. § 22 Bundesmeldegesetz

    Version

    Technisch geändert am 29.06.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Bestätigung des Wohnungsgebers

    Formulare

    Manche Meldebehörden bieten entsprechende Dokumente im Internet an.

    Voraussetzungen

    • Bezug einer alleinigen Wohnung oder eine Wohnungsstatusänderung

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde anzumelden bzw. die Änderung des Wohnungsstatus anzuzeigen.

    Kosten

    • Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport, Referat II 8 am 17.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English