Landpachtverträge Abschluss
Wenn Sie einen Landpachtvertrag abgeschlossen haben oder eine Änderung dazu mitteilen möchten, ist dies bei der zuständigen Behörde innerhalb eines Monats durch den Verpächter anzuzeigen.
Beschreibung
Landpachtverträge über landwirtschaftliche Betriebe oder Grundstücke bis zu einem Hektar sind in Hessen von der Anzeigepflicht ausgenommen. Alle anderen abgeschlossenen Landpachtverträge oder deren Änderungen sind bei der zuständigen Behörde innerhalb eines Monats durch den Verpächter anzuzeigen. Eine Anzeige der Landpachtverträge kann ebenfalls durch den Pächter erfolgen, welcher hierzu berechtigt ist.
Online-Dienst
Landpachtvertragsanzeige online
Online erledigen
Vertrauensniveau
unbestimmt
zuständige Stelle
Die zuständigen Behörden sind die Landwirtschaftsbehörden der Landkreise in deren Bezirk die Hofstelle des Verpächters liegt. Ist eine solche Hofstelle nicht vorhanden, so ist die Behörde zuständig, in deren Bezirk die verpachteten Grundstücke ganz oder zum größten Teil liegen.
Ansprechpartner der Landkreise und weitergehende Informationen finden Sie auf nachfolgender Seite:
- Das Landpachtrecht in HessenKeine weiteren Hinweise vorhanden
Ansprechpartner
Liegenschaftsabteilung
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenpflichtig
Parkplatz: Hinter dem Stadthaus
Anzahl der Stellplätze: 23
Gebührenpflichtig
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Di. 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Mi. für den Publikumsverkehr geschlossen
Do. 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Fr. 8.00 - 12.00 Uhr
Kontakt
Telefon: +49 6251 5967-201
Telefon: +49 6251 5967-202
Telefax: +49 6251 5967-200
E-Mail: liegenschaften@lorsch.de
Kontaktperson
Herr Dirk Schmitzer
Hausanschrift
Fax: +49 6251 5967-300
Telefon Festnetz: +49 6251 5967-201
E-Mail: liegenschaften@lorsch.de
Internet
Bankverbindung
Magistrat der Stadt Lorsch
Empfänger: Magistrat der Stadt Lorsch
IBAN: DE42 5095 0068 0002 0036 97
BIC: HELADEF1BEN
Bankinstitut: Sparkasse Bensheim
Magistrat der Stadt Lorsch
Empfänger: Magistrat der Stadt Lorsch
IBAN: DE58 5089 0000 0015 8831 03
BIC: GENODEF1VBD
Bankinstitut: Volksbank Darmstadt - Südhessen eG
Weitere Informationen
Gilt nur für das Erdgeschoss.
Kreisverwaltung Bergstraße - Landwirtschaft, Landschaftspflege und Forst
Adresse
Postanschrift
Gräffstraße 5
Postfach
64646 Heppenheim (Bergstraße)
Öffnungszeiten
Termine nach telefonischer Absprache
Kontakt
Telefon: 06252 155981
Telefax: 06252 155050
E-Mail: Landwirtschaft-landschaftspflege-forst@kreis-bergstrasse.de
Kontaktperson
Frau Simone Walter
Postanschrift
Gräffstraße 5
64646 Heppenheim (Bergstraße)
Telefon Festnetz: 06252 155032
Frau Marie Benninghoven
Postanschrift
Gräffstraße 5
64646 Heppenheim (Bergstraße)
Telefon Festnetz: 06252 154221
Herr Malte Eitenmüller
Postanschrift
Gräffstraße 5
64646 Heppenheim (Bergstraße)
Telefon Festnetz: 06252 155031
Frau Tanja Engelhardt
Postanschrift
Gräffstraße 5
64646 Heppenheim (Bergstraße)
Telefon Festnetz: 06252 155036
Frau Ute Keil
Postanschrift
Gräffstraße 5
64646 Heppenheim (Bergstraße)
Telefon Festnetz: 06252 155019
E-Mail: ute.keil@kreis-bergstrasse.de
Herr Andreas Lösch
Postanschrift
Gräffstraße 5
64646 Heppenheim (Bergstraße)
Telefon Festnetz: 06252 155410
Frau Angelika Meister
Postanschrift
Gräffstraße 5
64646 Heppenheim (Bergstraße)
Telefon Festnetz: 06252 155022
Herr Robert Schnell
Postanschrift
Gräffstraße 5
64646 Heppenheim (Bergstraße)
Telefon Festnetz: 06252 155040
Formulare
Pachtvertrag Muster
erforderliche Unterlagen
Abgeschlossener Landpachtvertrag bzw. Änderungen, mit Angabe des Absenders
Formulare
Schriftform erforderlich: nein, Änderungen können auch mündlich mitgeteilt werden
Persönliches Erscheinen: nein
Voraussetzungen
Abgeschlossener Vertrag nach Vorschriften des § 585 BGB, hiernach unter Angabe:
Verpächter, Pächter, Grundstücksbezeichnung, Pachtzeit, Pachtpreis
Rechtsgrundlage(n)
- §§ 585 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Gesetz über die Anzeige und Beanstandung von LandpachtverträgenKeine weiteren Hinweise vorhanden
- Hessische Ausführungsverordnung zum Landpachtverkehrsgesetz (LPachtVGAV HE 1989)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Verfahrensablauf
Der abgeschlossene Landpachtvertrag zwischen dem Verpächter und dem Pächter wird innerhalb eines Monats vom Verpächter oder dem Pächter bei der zuständigen Behörde vorgelegt.
Die zuständige Behörde überprüft den Vertrag auf Vollständigkeit hinsichtlich der Beurteilung nach dem LPachtVG.
Bearbeitungsdauer
Innerhalb der 1-Monatsfrist
Kosten
Es fallen derzeit keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 17.03.2022
Stichwörter
Pachtflächen, Verpachtung, landwirtschaftliche Flächen, Landpachtvertrag