Verkehrsüberwachung
Beschreibung
Das deutsche Verkehrsrecht setzt sich aus einer Vielzahl unterschiedlicher Gesetze zusammen. Die wichtigsten Gesetze des Verkehrsrechts sind das Straßenverkehrsgesetz (StVG) und, auf dieser Rechtsgrundlage aufbauend, die Straßenverkehrsordnung (StVO), die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) und die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Gemeinsam regeln sie die persönlichen Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr, wichtige Verhaltensvorschriften, notwendige Fahrzeugstandards und die Beförderung von Personen und Sachen auf den verschiedenen Verkehrswegen. Die Maßnahmen der Verkehrsüberwachung leisten ihren Beitrag zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr. Verkehrskontrollen beispielsweise sind ein Teil der Verkehrsüberwachung. Diese Aufgaben werden durch die Polizei und die Hilfspolizeibeamten der Städte und Gemeinden übernommen. Die Überwachung des ruhenden Verkehrs liegt in der Verantwortung der Städte und Gemeinden und der Polizei.
Weiterführende Informationen erhalten Sie im Internetauftritt des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur unter "Straßenverkehrs-Ordnung".
- Straßenverkehrs-Ordnung (StVO):Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (FZV):Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Verordnung über die Zulassung von Personen m Straßenverkehr (FeV):Keine weiteren Hinweise vorhanden
- StVO-Novelle:(Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur)
- Straßenverkehrs - Zulassungs - Ordnung (StVZO):Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Straßenverkehrsgesetz (StVG):(Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz)
Ansprechpartner
Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Hinter dem Stadthaus
Anzahl der Stellplätze: 23
Gebührenpflichtig
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenpflichtig
Öffnungszeiten
Mo. 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Di. 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Mi. für den Publikumsverkehr geschlossen
Do. 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Fr. 8.00 - 12.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06251 5967-0
Telefax: +49 6251 5967-150
E-Mail: ordnungsamt@lorsch.de
Kontaktperson
Frau Yvonne Hanisch (Stv. Fachdienstleiterin)
Internet
Weitere Informationen
Gilt nur für das Erdgeschoss.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Strafverfolgung, Verkehrsüberwachung, Verkehrsstau, VÜ, Straßenverkehrsgesetz, Ordnungswidrigkeiten, Radar, Verkehrskontrolle