Grabstätte Nutzungsrechte übertragen
Sie wollen Ihr Nutzungsrecht für eine Grabstätte auf eine andere Person übertragen? Informieren Sie sich hier.
Beschreibung
Wenn Sie bereits ein Nutzungsrecht für eine Grabstätte erworben haben, können Sie diese an eine andere Person übertragen. Sie können auch schriftlich bestimmen, welche Person das Nutzungsrecht nach Ihrem Tod erhält.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Friedhofsverwaltung.
Ansprechpartner
Friedhofsverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Hinter dem Stadthaus
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenpflichtig
Parkplatz: Hinter dem Stadthaus
Anzahl der Stellplätze: 23
Gebührenpflichtig
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Kontaktperson
Frau Pia Behres
Frau Andrea Kastmacher
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 6251 5967-304
Fax: +49 6251 5967-300
E-Mail: bauamt@lorsch.de
E-Mail: friedhof@lorsch.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen und Nachweise erforderlich sind, erfragen Sie bitte bei der Friedhofsverwaltung.
Kosten
Mit der Übertragung des Nutzungsrechtes geht auch die Gebührenpflicht an den neuen Nutzungsberechtigten über.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung
Stichwörter
Grabstelle, Grabnutzungsrecht, Friedhof