Wahlrechtsbescheinigung (Unterstützung eines Wahlvorschlags)
Beschreibung
Um an einer Wahl teilzunehmen, bedarf es eines gewissen Rückhalts in der Bevölkerung. Daher sehen alle Wahlgesetze vor, dass für Wahlvorschläge von Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerbern, die nicht mit einer Mindestzahl von Abgeordneten im Parlament oder der zu wählenden Körperschaft vertreten sind, eine bestimmte Anzahl von Unterstützungsunterschriften von wahlberechtigten Bürgern vorgelegt werden müssen, um für die Wahl zugelassen werden zu können
Benötigt werden für
-
Europawahlen
2.000 für eine Landesliste und 4.000 für eine Bundesliste -
Bundestagswahlen
200 für einen Kreiswahlvorschlag und 2.000 für eine Landesliste -
Landtagswahlen
50 für einen Kreiswahlvorschlag und 1.000 für eine Landesliste -
Direktwahlen
zweimal so viele Unterschriften wie Sitze in der Gemeindevertretung bzw. im Kreistag vorhanden sind
Die
Unterstützungsunterschriften
sind persönlich und handschriftlich auf amtlichen Formblättern zu leisten, die von den zuständigen Wahlleitungen auf Anforderung an die Wahlvorschlagsträger ausgegeben werden. Jede wahlberechtigte Person darf mit ihrer Unterschrift nur einen Wahlvorschlag unterstützen.
Für jeden Unterstützer muss sein Wahlrecht von der für seine Hauptwohnung zuständigen Gemeinde bestätigt werden. Die
Wahlrechtsbescheinigung
erfolgt in der Regel auf demselben Formular, auf dem auch die Unterstützungsunterschrift geleistet worden ist; sie ist kostenfrei.
- Informationen zu Wahlen in HessenKeine weiteren Hinweise vorhanden
Zuständigkeit
Abhängig von der anstehenden Wahl an den Gemeinde-, Kreis-, Landes- oder Bundeswahlleiter, achten Sie auf die entsprechenden amtlichen Bekanntmachungen, in denen zur Einreichung von Wahlvorschlägen aufgefordert wird.
Ansprechpartner
Stadt Lindenfels - Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 8:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 8:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 8.30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag 8:30 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Termine außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung.
Sprechstunde des Bürgermeisters nur nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon: 06255 306-33
Telefax: 06255 306-88
E-Mail: juergen.fierus@lindenfels.de
Kontaktperson
Herr Robert Pfeifer
Herr Jürgen Fierus
Stadt Lindenfels - Wahlamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 8:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 8:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 8.30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag 8:30 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Termine außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung.
Sprechstunde des Bürgermeisters nur nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon: 06255 306-33
Telefax: 06255 306-88
E-Mail: juergen.fierus@lindenfels.de
Kontaktperson
Herr Jürgen Fierus (Wahlleiter)
Herr Robert Pfeifer (stellv. Wahlleiter)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Landtagswahl, Wahlrechtsbescheinigung, Wahlberechtigt, Wahlleitung, Wahlgesetz, Wahlschein, Wahl, Wahlvorschlag