Wahlhelfer
Beschreibung
Wahlhelfer sind wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteherin oder Wahlvorsteher und Beisitzerinnen und Beisitzer die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.
Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand, zu dem die Gemeinde- oder Stadtverwaltung beruft, ist ein Ehrenamt. Zur Übernahme ist jede Bürgerin und jeder Bürger verpflichtet, es kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.
Online-Dienst
Wahlhelferanmeldung und -verpflichtung
Online erledigen
Vertrauensniveau
unbestimmt
Zuständigkeit
Auskünfte erteilen die Wahlämter der Städte und Gemeinden.
Ansprechpartner
Gemeinde Lautertal - Wahlamt
Adresse
Postanschrift
Nibelungenstraße 280
64686 Lautertal (Odenwald)
Postanschrift
Postfach 1164
64686 Lautertal (Odenwald)
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 08:30 bis 12:00 Uhr
Dienstag von 14:00 bis 15:30 Uhr
Donnerstag von 15:00 bis 17:30 Uhr
oder nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon: 06254 307-0
Telefon: 06254 307-35
Telefon: 06254 307-36
Telefax: 06254 307-32
E-Mail: Wahlamt@lautertal.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
§ 4 Europawahlgesetz (EuWG) - - in Verbindung mit § 9 und § 11 BWG
§§ 6 bis 9 Europawahlordnung (EuWO)
§§ 9 bis 11 Bundeswahlgesetz (BWG)
§§ 6 bis 9 Bundeswahlordnung (BWO)
§§ 15 bis 17 Landtagswahlgesetz (LWG)
§§ 22 bis 26 Landeswahlordnung (LWO)
§§ 6 bis 6b Kommunalwahlgesetz (KWG)
§ 4 Kommunalwahlordnung (KWO)
Hinweise (Besonderheiten)
- Weitere Informationen zum Thema Wahlen finden Sie unter wahlen.hessen.deKeine weiteren Hinweise vorhanden
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 12.10.2016
Stichwörter
Wahlhelfer, Bundestagswahl, Europawahl, Landtagswahl, Wahlvorstand, Wahllokal, Ehrenamt, Stimmzettel, Wahlleiter, Kommunalwahl