Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum - Genehmigung
Beschreibung
Für Veranstaltungen, bei denen öffentliche Straßen durch die Anzahl der Teilnehmer oder deren Verhalten mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, ist eine Erlaubnis erforderlich. Erlaubnispflichtig sind z. B. Radrennen, Radtourenfahrten, Volksläufe, Inlineskater-Läufe, Triathlon-Wettkämpfe, Oldtimer- oder Orientierungsfahrten oder ähnliche Veranstaltungen.
Online-Dienst
Zuständigkeit
Die untere Straßenverkehrsbehörde, d.h. des Landkreises oder der Stadt, auf deren Gebiet die Veranstaltung stattfinden soll.
Hinweise für Bergstraße: Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum - Genehmigung
Zuständigkeit der Straßenverkehrsbehörde Kreis Bergstraße nur bei gemeindeübergreifenden Veranstaltungen und wenn Bundestraßen betroffen sind.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Bergstraße - Straßenverkehrsbehörde
Adresse
Postanschrift
Tiergartenstraße 7 a
Postfach
64646 Heppenheim (Bergstraße)
Öffnungszeiten
Termine nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: strassenverkehr@kreis-bergstrasse.de
Kontaktperson
Herr Max Pfeifer
Postanschrift
Tiergartenstraße 7 a
64646 Heppenheim (Bergstraße)
Telefon Festnetz: 06252 15-5617
Frau Petra Bühl
Postanschrift
Tiergartenstraße 7 a
64646 Heppenheim (Bergstraße)
Telefon Festnetz: 06252 15-5368
Frau Heike Petermann
Postanschrift
Tiergartenstraße 7 a
64646 Heppenheim (Bergstraße)
Telefon Festnetz: 06252 15-5369
Gemeinde Lautertal - Ordnungsverwaltung
Adresse
Postanschrift
Nibelungenstraße 280
64686 Lautertal (Odenwald)
Postanschrift
Postfach 1164
64686 Lautertal (Odenwald)
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 08:30 bis 12:00 Uhr
Dienstag von 14:00 bis 15:30 Uhr
Donnerstag von 15:00 bis 17:30 Uhr
oder nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon: 06254 307-0
Telefon: 06254 307-37
Telefon: 06254 307-61
Telefax: 06254 307-32
E-Mail: Ordnungsamt@lautertal.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Erforderlich sind Angaben über
- die Art und den Anlass der Veranstaltung,
- Veranstaltungsort und -datum,
- die Dauer der Veranstaltung,
- die Anzahl der Teilnehmer / Fahrzeuge,
- den Streckenverlauf,
-
die Startweise.
Fristen
Der Antrag auf Genehmigung der jeweiligen Veranstaltung ist etwa 2 Monate vor dem beabsichtigten Termin zu stellen.
Eine rechtzeitige Antragstellung ist unbedingt erforderlich, da die Landesbehörde die von der Veranstaltung betroffenen unteren Straßenverkehrsbehörden, die Polizei und andere Stellen beteiligen muss.
Die im Rahmen dieses Anhörungsverfahrens geäußerten Bedenken, Auflagen oder Hinweise (zum Beispiel zu örtlichen Baustellen) werden von der Genehmigungsbehörde bei der Erlaubniserteilung berücksichtigt, um einen problemlosen Ablauf der Veranstaltung zu ermöglichen
Kosten
Die Erlaubnis ist gebührenpflichtig.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Volksfest, Umzüge, Fastnacht, Veranstaltungsgenehmigung, Umzug, Genehmigung, Veranstaltung, Kerb, Fasching